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Als Rentner, wieviel kann ich da z.B. bei Ebay verdienen?

14 Oktober 2010 4 Comments

Sofern Du als Rentner keine weiteren Zuschüsse vom Staat erhältst (Wohngeld oder so) kannst du m.E. unbegrenzt dazu verdienen; aber musst natürlich aus selbständiger Tätigkeit Steuern zahlen! Es gibt allerdings für die Steuerbefreiung eine Geringverdiener-Grenze (Minijob).
„Altersrente ab 65
Zunächst die gute Nachricht: Beziehen Sie eine Altersrente und sind Sie mindestens 65 Jahre alt, dann dürfen Sie so viel hinzuverdienen, wie Sie wollen. Der Hinzuverdienst wirkt sich nicht auf die Höhe Ihrer Rente aus.
Steuerfrei ist allerdings nur der Hinzuverdienst im Rahmen eines so genannten Minijobs bis 400 Euro. Höhere Summen müssen wie jedes Einkommen versteuert werden.“
Genau kannst Du das aber unter dem unten genannten Link nachlesen.

4 Comments »

  • Cee said:

    Moin .
    Mein Vorschreiber hat es schon richtig umrissen
    Mann jedoch steuerfrei nur gebraucht oder Flohmarktware, das heist dinge die man aus seinem eigenen Besitz anbietet, verkaufen. Handelt es sich um Neuware bzw Massenware, wird von einem Gewerbe ausgegangen und somit wird von einem Geschäft ausgegangen.
    mfg

  • pegasus p said:

    Kommt darauf an, was du verkaufen willst. Generell versuch etwas zu verkaufen, wo die Konkurrenz nicht groß oder besser keine vorhanden ist. Und wenn du viel verkaufst, denk daran das alles versteuert werden muss. Du kannst mit Ebay aber auch gut Geld verdienen. Alles ist möglich. Kommt auf deine Produkte an.
    Die Richtlinie ist bei ca. 10 verkauften Artikeln in der Woche. Musst auch aufpassen, weil du dann Händler bist und sich die Gesetzeslage ändert. Von wegen Garantie, Gewährleistung, Rücknahme etc. Musst dich mal erkundigen, am besten bei Ebay ob du eventuell dann auch einen Gewerbeschein brauchst.

  • Meister said:

    Pauschal kann das hier nicht beantwortet werden.
    Was für eine Rente beziehst du, wie hoch ist diese, bist du ledig oder verheiratet (welches Einkommen hat der Ehepartner) und und und…
    Erst wenn bekannt ist, wie hoch dein zu versteuerndes Einkommen ohne Ebay ist, kann man ausrechnen, wieviel Gewinn du bei Ebay machen kannst, ohne Steuern zu zahlen usw.
    Eine Anmerkung zu den 400,00 € Nebenverdienst, welches so oft als steuerfrei bezeichnet wird. Das gilt nur im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses (Minijob). Alle anderen Einkünfte sind ab dem 1. Euro steuerpflichtig, auch die gewerblichen Einkünfte aus Ebay-Verkäufen.
    Lass dich von einem Steuerberater beraten. Und zwar, bevor du irgendwas anmeldest.

  • kleines_ said:

    Das beste ist bei der Rentenversicherung nach zu fragen.
    Dabei auf die magische Grenze von 349€ eventuell
    beachten, sonst könnte es gegebenfalls zu Nachzahlungen kommen.
    Viel Erfolg!!
    MfG

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