BGH zum Anspruch auf Elternunterhalt
12 Februar 2014
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Der BGH entschied, dass ein vom Unterhaltsberechtigten ausgehender einseitiger Kontaktabbruch gegenüber seinem volljährigen Sohn für eine Verwirkung seines Anspruchs auf Elternunterhalt allein regelmäßig nicht ausreicht (Az. XII ZB 607/12).
http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=159868
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