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Muß man seinen Hund Haftpflicht versichern?

14 Oktober 2010 14 Comments

Die Hundesteuer ist verpflichtend das weiß ich. Ist es denn auch gesetzlich verpflichtend seinen Hund zu versichern?? Finde gerade nichts im Inernet.

14 Comments »

  • Hundenar said:

    Guten Abend!
    Eindeutig ………NEIN!
    In keinerlei Form bist du dazu verpflichtet………zumindest nicht als Privathalter.
    Betreibst du aber ein Hundetageshotel oder ähnliches, dann mußt du die entsprechende Versicherung für diese Tätigkeit hinsichtlich Hund haben.
    Aber das war ja nicht deine Frage.
    Nach dem Gesetz zählt dein Hund nicht als Hund, wenn er die Größe einer Katze hat. Hundesteuer mußt du aber leider trotzdem bezahlen. Springt dein Hund auf die Fahrbahn und verursacht nun einen Verkehrsunfall, dann hast du ein Problem, wenn es sich bei dem Hund um einen z.B. DSH handelt. Ist dieses aber z.B. ein Yorki gewesen, dann hätte der Kfz.führer diesen Vorgang anders lenken müssen, aber auch dieses wird schon seit zig Jahren in den Fahrschulen gelehrt. Ich selber arbeite hauptberuflich für die exekutive Gewalt dieses Landes und spreche hier rein die Wahrheit, ohne jetzt erneut einen Eid ablegen zu wollen, denn dieses habe ich bereits vor 20 Jahren geleistet hinsichtlich meines Jobs!
    Übrigens für meinen kleinsten Hund habe ich auch keine Haftpflichtversicherung da er unter 40 cm Schulterhöhe liegt, na eigentlich sogar unter 30 cm Schulterhöhe! Hundetrainer oder auch professionelle Hundesitter haben hierzu auch ihr entsprechendes Wissen, welche Dir diesen Sachverhalt bestätigen können. Natürlich auch ein Hundehalter, welcher in Besitz eines doch eher sehr kleinen Caniden ist. Schließlich kosten kleine Hunde wenig und große Hunde viel Geld. Kosten hinsichtlich Unterhalt und Versicherung sind bei meinen Vierbeinern sehr unterschiedlich, da ich 3 Caniden………von winzig, kleine Rasse bis mittelgroß und auch einen aus der Riesenrassenfraktion habe. Für den Mittelgroßen und den Riesen habe ich eine Haftpflicht!

  • josch50 said:

    Es ist in jedem Fall vernünftig!

  • Mylady said:

    Ja, ist es geworden, zumindest in Berlin. Möglicherweise ist es von Bundesland zu Bundesland verschieden. Erkundige dich am besten bei deinem Tierarzt, der kennt sich mit solchen Sachen auch aus.
    Kleiner Hinweis: im Internet findest du preiswerte Haftpflichtversicherungen.

  • JOY said:

    Eigentlich muss es heissen, Du versicherst Dich des Hundes wegen. Denn wenn der Hund jemanden Schaden zu fügt, dann zahlt die Versicherung.Hast Du keine, dann musst Du zahlen.
    JOY

  • Christia said:

    besser is dat:) Du weist ja nicht was dein Hund anstellt?
    dann bist du jedenfalls finanzieh abgesichert.

  • Whoopy67 said:

    Die sollte jeder Hundebsitzer haben!!!

  • Jürgen NRW said:

    Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können. Anspruchsgrundlage gegen den Tierhalter ist vor allem § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches, der besagt, dass ein Tierhalter für Schäden, die sein Tier anrichtet, ohne eigenes Verschulden haftbar gemacht werden kann.
    Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist vor allem für Halter von größeren Tieren (z. B. Hunde oder Pferde) von Bedeutung, da kleinere Haustiere in der Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen sind.
    Vorgeschrieben ist eine Hundehalterhaftpflicht nur in einigen Fällen nach Landesrecht (Landeshundegesetze) http://de.wikipedia.org/wiki/Hundegesetz und nur für jeweils verschiedene Teilbereiche der Hundepopulation. Einige Versicherer schließen Hunde bestimmter Rassen aus oder erheben dafür erhöhte Beiträge.
    Gefahrhundegesetz für Schleswig_Holstein http://www.luebeck.de/lvw_docs/forms/3/3…
    Auszug daraus:
    § 9 Haftpflichtversicherung
    Die Haftpflichtversicherung ist mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und in Höhe von 250.000 Euro für Sachschäden und Vermögensschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Zuständige Stelle nach § 158 c Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag vom 30. Mai 1908 (RGBl. S. 263), zuletzt geändert durch Artikel 35c des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954), ist die nach § 16 Abs. 2 Satz 2 zuständige Behörde.

  • Liz said:

    Nein du bist nicht verpflichtet.
    Aber sinnvoller ist es schon.

  • pudeline said:

    hi
    ob es bei euch verpflichtend ist kann ich dir leider nicht sagen
    aber aus eigener erfahrung finde ich eine hundehaftpflicht absolut sinnvoll
    hatten bei unserem zweiten zwar nur kleine schäden
    (war ne kleine diebische elster) aber lass mal einen größeren hund vor ein auto laufen oder auch mal aus einer für den hund bedrohlichen situation zubeißen
    da lohnen sich meiner meinung
    die 50-100 euro im jahr
    lg

  • Schmuseb said:

    Es ist zur Pflicht geworden und ausserdem ratsam.Rennt der Hund mal über die Straße und es kommt zum Unfall,dann mußt Du alles bezahlen.Ein Mensch kann dabei zu Schaden kommen und ist vielleicht so verletzt,daß er im Rollstuhl sitzen muß,oder ist nicht mehr berufsfähig.Kann aber auch nur eine Kleinigkeit sein,mit der man nicht rechnet,aber es fällt alles zu Deinen Lasten.Eine Haftpflicht ist nicht teuer.Wir sind in der agila,wo man nicht gleich jährlich im voraus zahlen muß,sondern man kann es auch vierteljährlich zahlen.Im Monat kostet die 6,-Euro.

  • Charlott said:

    Nein ein MUSS ist es nicht . Das sollte jeder für sich selbst entscheiden . Sollte ein Schaden durch deinen Hund entstehen der sehr hoch ist , dann ist eine Haftpflichtversicherung sinnvoll und belastet deinen Geldbeutel nicht. Eine Haftpflicht kostet jährlich nicht viel, frag mich nicht nach den genauen Preis, denn den weiß ich nicht,ist unterschiedlich .

  • Anna M said:

    Auf alle Fälle solltest du eine gute Haftplichversicherung abschließen, die auch für Schäden aufkommt wenn der Hund OHNE Leine läuft.
    Passieren kann immer sehr schnell etwas. Der Dackel unserer Nachbarin lief auf den Radweg und brachte eine alte Frau auf dem Fahrrad zum Sturz. Die Behandlung der alten Dame und die anschließenden Folgekosten haben meine Nachbarin fast ruiniert.
    Eine Haftpflichversicherung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber trotzdem ein MUSS für jeden Hundebesitzer.

  • Claudia said:

    es wäre auf jeden fall ratsam.wenn der hund jemanden verletzt oder dinge kaputt macht bist du versichert und musst den schaden nicht alleine tragen.von daher würde ich das auf jeden fall machen.

  • Sonja G said:

    du bist gesetzlich nicht dazu verpflichtet den hund zu versichern.
    allerdings musst du als halter für verursachte schäden aufkommen, denn der hund ist ja dein besitzt.
    je nach dem was vorfällt, kann ein hund einen schaden von millionenhöhe verursachen:
    er kann in ein auto rennen, dass kann schon ein paar tausend euro schaden verursachen.
    oder er verletzt einen menschen so sehr, dass dieser ein leben lang behandelt werden muss…
    ich weiß, das klingt übertrieben, kann aber doch mal passieren.

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