Muss das der Mieter sich gefallen lassen?
Hallo
Meine Freundin & Ich wohnen seit dem 01.04.2010 in einer neuen Wohnung.
Außer uns wohnt in dem Haus nur noch ein älteres Ehepaar auch zu Miete.
Er ist Rentner und sie ist noch berufstätig.
Und der Rentner macht schon seit einigen Jahren die Gartenarbeit, weil es ihm Spaß macht und er nicht wüsste, was er sonst so die ganze Zeit alleine daheim machen soll.
Nachdem wir den Mietvertrag unterschrieben haben, bat uns die Vermieterin, das wir ihm doch bitte bei der Gartenarbeit helfen, da wir sonst einen Hausmeister/Gärtner auf unsere Kosten bezahlen müssen.
Aber wir können das leider nicht tun, da wir beide an Allergien und Asthma leiden. Deshalb haben wir den Garten noch nicht einmal betreten.
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MÜSSEN WIR DAS ALS MIETER WIRKLICH ZAHLEN?
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Haben im Vertrag nachgeschaut und da können wir über Gartenarbeit nichts herauslesen.
Vertrag ist von Brunnen http://www.brunnen.de/de/de/buero_zuhaus… falls das weiter hilft.
Wenn jemand sich auskennt oder genau in der selben Situation war, dann würden wir uns freuen, wenn Sie uns paar Ratschläge geben könnten.
Danke im Vorraus!
Ich würde mit dem Mieter reden, der bis jetzt den Garten gemacht hat. Da wird es doch irgend etwas geben, wie Ihr ihm, trotz Asthma und Allergien, helfen könnt.
Für ein friedliches Miteiander würde ich immer zuerst das Gespräch suchen.
Der Vertrag lässt sich nicht ansehen. Aber was wichtig ist, was steht bei den Nebenkosten unter Gartenpflege. Ist hier etwas aufgeführt müsst Ihr zahlen. Steht da nichts braucht Ihr nicht zu zahlen. Die Gartenkosten sind umlegbar auch wenn Ihr den Garten nicht benutzen könnt.
Ein Hausdach steht auch nicht im Mietvertrag und trotz allem trägst du auch für das Dach die Kosten wenn da mal was mit ist (ggf nicht an Sonderleistung neben der Miete, aber umgelegt wird das ja schon eh alles, eben schleichend über die Nebenkosten). Der Garten gehört auch mit zum Wohnobjekt und daher wird man auch da die Kosten mit zu tragen haben. Wenn das jetzt ein Mieter macht ist das ja ok, aber wenn der das nicht mehr macht wird der Garten nicht verwildern und der Vermieter auch diese Kosten platzieren.
Sowohl die Gartenpflege als auch das Wasser ist gem. Vertrag umlegbar. Demnach müsst Ihr Euch auch beteiligen!
Gartenpflege muß man zahlen,wenn es im Mietvertrag steht.Gehört zu den Betriebskosten.
Wer einen Vertrag unterschreibt, sollte eigentlich wissen, dass er sich daran zu halten hat. Irgendwelche „Allergien“ fallen nicht vom Himmel. Außerdem: Wer verhindert ist, sollte Ersatz besorgen.
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