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Wie lange darf ich einen Hund zur Pflege in Mietwohnung nehmen ?

15 Oktober 2010 10 Comments

Hallo habe mit meiner Ex _ Freundin zusammen einen Hund gekauft gehabt als wir uns dann getrennt hatten habe ich mir eine Mietwohnung gesucht in der leider keine Hunde zugelassen sind . Aber ich hörte mal davon das ich einen Hund für eine gewisse Zeit bei mir unterbringen darf mehr oder weniger zur Pflege bei Abwesenheit des Halters ( Urlaub etc .) Wer weis da genaueres ???

10 Comments »

  • Sandmänn said:

    das ist von Haus zu Haus unterschiedlich setz dich am besten mit dein Vermieter in Verbindung

  • Kopftuch said:

    Gar nicht. Ist die Haltung von Hunden im Vertrag verboten, so ist auch die regelmäßige oder dauerhafte Pflege eines Hundes verboten. Für mich ist das einleuchtend und für die Gerichte auch. Es wird ja niemand gezwungen, einen Mietvertrag abzuschließen. Und wenn man grundsätzlich andere Vorstellungen hat, was die Vertragsinhalte angeht, so mag man sich einen anderen Vermieter besorgen, der keine Probleme mit Hunden hat.

  • Emil Geizkragen said:

    Es ist auf jeden Fall erlaubt einen Hund zur Vorübergehenden Pflege in der Mietwohnung Aufzunehmen, aber frage höflicher weise deinen Vermieter damit er dir hinterher keinen ärger machen kann.

  • Schmuseb said:

    Wenn Hunde grundsätzlich verboten sind,dann darf er nicht mal in Pflege da sein.

  • Schwarzs said:

    Tiere von Besuchern
    Der Besuch des Mieters darf sein Haustier für die Zeit des Besuchs mitbringen. Die kurzzeitige Aufnahme von Tieren durch den Mieter, beispielsweise als Notquartier für die Dauer des Urlaubs von Bekannten oder Verwandten, soll dagegen nicht zulässig sein, AG Frankfurt/M. WuM 1988, S.157.
    Dies erklärt sich dadurch, dass zur vertragsgemäßen Nutzung einer Mietwohnung zwar sehr wohl der Empfang von Besuch gehört der auch mal länger als einen Nachmittag bleibt, aber nicht das Bedürfnis des Mieters, Bekannten oder Verwandten eine Gefälligkeit zu erweisen. Für solche Fälle gibt es Tierpensionen.
    Ist in einem Mietvertrag ein generelles Hundehaltungsverbot vereinbart, so darf ein Mieter auch nicht den Vierbeiner eines Bekannten zwei- bis dreimal pro Woche für jeweils vier Stunden bei sich beherbergen, weil ansonsten die Möglichkeit bestünde, das Verbot völlig zu unterlaufen, indem der Mieter einen Dritten als Hundehalter vorschiebt, sich tatsächlich aber selbst um das Tier kümmert und es in seine Wohnung auf-nimmt. (Amtsgericht Hamburg, 49 C 29/05)

  • Trouper 01 said:

    Na Bravo, zusammen einen Hund angeschafft…Trennung, das Tier bleibt auf der Strecke.
    Klasse, dass es kein Kind ist….

  • dwgaf said:

    Da der Vermieter ein generelles Hundeverbot nur mit hinreichender Begründung aussprechen darf, ist davon auszugehen, dass derartige Gründe auch vorliegen (z.B. Hundehaarallergie eines Hausbewohners).
    In diesem Fall ist auch die vorübergehende Pflege oder Betreuung eines Hundes ebensowenig zulässig wie das Mitbringen von Hunden durch regelmäßig wiederkehrende Besucher.

  • özlem said:

    Also ich hatte mal was gehört, dass ein Besuch bis zu 6 Wochen bleiben darf. Auch über Nacht mit Hund.
    Wenn der Besuch nämlich von weiter weg kommt und gezwungen ist zu übernachten und einen Hund hat, darf der auch bleiben.
    Vorausgesetzt natürlich, sofern für die Nachbarn keine Belästigung oder Gefahr von dem Tier ausgeht.
    Es gab dazu eine Rechsprechung. Aber ich habe es leider nicht gefunden.
    Frag doch bei dem Mieterverein in eurem Ort.
    Am sichersten geht man immer, wenn man mit dem Vermieter ein freundliches Gespräch führt und die Sachlage erklärt. Wenn der Hund auch noch gut erzogen ist und keine Lärmbelästigung darstellt, wird es vielleicht sogar klappen.

  • caskerda said:

    Mir dieser Frage sollen wieder Tipps eingeholt werden,wie man das rechtmäßige Verbot eines Vermieters unterlaufen kann.
    NEIN,NIXDA mit Töhle in „Pflege“ nehmen.
    Hundehaltungsverbot ist Hundehaltungsverbot und bleibt Hundehaltungsverbot.
    Wenn du ohne Köter nicht kannst,dann kauf dir ein Haus oder eine Etw,und nerv hier nicht die Leute mit Fragen nach Unterlaufungsmöglichkeiten von Hundehaltungsverboten.

  • annelott said:

    Mir ist bekannt, dass es sich so verhält wie mit menschlichen Besuch. In der Regel sind drei Wochen erlaubt. Vermieter benachrichtigen und auch andere Mieter. Da es sicher nur für einen kurzen Zeitraum ist, hat niemand etwas dagegen.Aber immer offen mit allen Beteiligten reden, ein Gespräch verhindert Ärger.

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