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Wie lange darf ich Gäste in meiner ETW beherbergen?

15 Oktober 2010 8 Comments

Ich habe eine sehr große ETW in einem 18 Parteien-Haus. Nun ist mein Sohn zu Gast mit 2 großen Hunden. Nun habe ich Post von der Verwaltungsfirma bekommen die mich fragten. wie lange diese bleiben. Nun die Frage: Wie lange darf ich Sie beherbergen? Gibt es überhaupt ein zeitliches Limit? Welche Konsequenzen können kommen?

8 Comments »

  • Sprendli said:

    In den meisten Bundesländern endet Besuch nach 6 Wochen. Da aber jedes Bundesland andere Meldegesetze hat kann es bis zu 3 Monaten sein. Das Problem werden wohl die Hunde sein, die in manchen Eigentumsanlagen nicht gerne gesehen sind. Du kannst Deinen Sohn als 2. Wohnsitz anmelden und dann kann niemand mehr etwas darüber sagen. Je nach Teilungsvertrag sind dann die Umlagen etwas höher.

  • BMW said:

    das müßte im Mietvertrag ersichtlich sein.

  • horsch said:

    Ich würde die Verwaltung mal fragen warum sie das interessiert und prüfen was über Tierhaltung in der Haus- oder Gemeinschaftsordnung steht bzw. welche Beschlüsse es darüber evtl. gibt.

  • Carry said:

    es ist doch deine ETW.. dann dürfen deine Gäste eigentlich so lange bleiben wie du möchtest…

  • elyeton said:

    Hallo !
    Die ETW ist ja dein Eigentum ,d.h.wohnen kann da wer und wie lange du das möchtest .Nur bei der Nebenkosten Abrechnung kann die PersonenZahl von bedeutung sein .6 wochen sind aber bei Besuch immer drin ,ohne das es sich auf die NK auswirkt .

  • von und zu said:

    es ist dein Eigentum oder, nachfragen und regeln.
    glaube das nicht dein Sohn das Problem ist sondern die Hunde

  • Devi said:

    6 Wochen! Folgen bei längerem Besuch: die Nebenkosten werden anteilsmässig auf die Personenzahl erhöht.

  • Piranha said:

    6 Wochen max. im Jahr!

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