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Hund wurde angefahren und musste eingeschläfert werden, muss der Verursacher die Tierarzt kosten tragen ?

15 Oktober 2010 17 Comments

Die Sache ist an sich ganz einfach. Der Schuldige zahlt (bzw.seine Vericherung) und der Geschädigte hat den Schaden. Die Frage ist natürlich, wie kann ein Hund angefahren werden?

17 Comments »

  • Metusale said:

    Ja ohne Diskussion.
    mfg

  • ysufish said:

    Ich glaub schon.
    Hört sich nun krass an, ist aber rechtlich (leider) so: Der Verursacher hat Sachbeschädigung begangen, da im Gesetz Tiere als Gegenstände angesehen werden.

  • Berkana said:

    War dein Hund angeleint?? Ich denke mal, so blöd wie das ist, aber die Kosten musst du selbst tragen, vielleicht kann man sich mit dem Verursacher darauf einigen, das man die Kosten teilt,

  • sunny said:

    …erst mal: es tut mir wirklich leid für den armen Hund!…aber es stimmt, wenn er nicht angeleint war, ist es wohl des Besitzer´s Schuld, denn es ist doch verboten, Hunde ohne Leine laufen zu lassen….vielleicht ist in dem Fall die Schuld 50:50….

  • Schnurrk said:

    Wenn ein Hund vor ein Auto springt weil der Halter das Tier nicht unter Kontrolle hatte, dann kann der Halter des HUNDES froh sein, wenn er nicht auch noch die Autoreparatur zuzüglich zu den Tierarztkosten tragen muss.

  • Gartenty said:

    nein ,die versicherung des hundehalters muss deinen schaden, falls einer da ist bezahlen.
    arztkosten zahlst du selbst

  • Toni said:

    Erst mal ja, aber wer ist denn der Verursacher. Wenn der Hund nicht angeleint war dann doch wohl eher der Hundehalter. Dann muss er eventuell noch Schäden am Auto bezahlen.

  • roedelhe said:

    Ja, der Verursacher trägt die Kosten, dies ist in der Regel aber der Hundehalter, denn in 99,99% geht hier die Ursache vom Hund aus, der meist eine Straße ohne auf die Autos zu achten, überquert.
    Dies ist leider so, da Hunde Autos in der Regel als völlig ungefährlich betrachten, da sie manchmal ja sogar in diesem Ding fahren und es ihnen überhaupt nichts tut. Ganz im Gegenteil, man kann die Gegend hervorragend beobachten und wenn man will auch ein Nickerchen auf der Rückbank machen, wo sollte denn da eine Gefahr sein?

  • Piranha said:

    es kommt drauf an… wenn der hund vor das auto gerannt ist weil der halter nicht aufgepasst hat (also ohne leine und so) dann muss der halter des hunde sdie kosten übernehmen… wenn nicht sogar noch den schaden des autos bezahlen.
    wenn der halter absoulut nichts dafür kann und der autofahrer schuld ist dann muss dieser eindeutig für die tierarztkosten zahlen.

  • Silvana said:

    Ich befürchte nein, denn du darfst ihn ja nicht frei laufen lassen. Es sei denn, er hat ihn auf deinem Grund angefahren. Kann sogar sein, das Du, als Hundebesitzer, seinen Autoschaden zahlen musst.

  • Miss Marple - la auténtica said:

    Nö, im Gegenteil. Demjeniger soll froh sein, daß am Fahrzeug
    nichts beschädigt ist, weil er verantwortlich gemacht werden kann. Denn Hunde gehören an die Leihne.

  • wolfbock said:

    Wenn der Hund auf die Straße gelaufen ist,dann muß Deine Hundehaftpflicht bezahlen.

  • Schmuseb said:

    Ein Hund, der angefahren wurde und eingeschläfert werden musste, ist weder versichert, noch zahlt irgendjemand den Schaden.
    Auch die eigene Haftpflichtversicherung nicht.
    Denn ein Hund gehört angeleint.
    Auch wenn es in dem Ort, wo es geschah nicht Pflicht ist.
    Wer seinen Hund nicht unter seiner Gewalt hat, muss ihn anleinen.
    Und es wird kaum ein Hund auf dem eigenen Grundstück oder Garten angefahren.
    Außer, der Hund lief im Fuß neben dir auf dem Gehweg und der Autofahrer ist dort raufgefahren.
    Denn dort hat er nichts zu suchen. Da ist es egal, ob angeleint oder nicht.
    Also, wenn der Hund auf der Straße, auf dem Feldweg, im Wald oder sonstigen Fahrwegen lief, zahlt niemand.
    Auf dem Gehweg, dem Garten oder eigenen Grundstück, ja, da kannst du sogar auf Schadensersatz klagen.
    @ cool
    das hat nichts damit zu tun, dass Hunde juristisch als Sache gesehen werden.
    Wäre ein Kind auf die Straße gerannt, dass eigentlich unter deiner Aufsicht steht, könnte man dir Aufsichtspflichtverletzung noch an die Karre knallen.
    Im Übrigen kenne ich auch so ne Trulla, die ihren Hund an der FlippFlopp Leine hatte.
    Statt den Hund bei sich zu behalten, mit der Leine, hat sie ihm die Leine gelassen und er wurde an der Kreuzung (kleine unübersichtliche Straße) tot gefahren.
    Sozusagen an der langen Leine.
    Wie bescheuert muss man da eigentlich sein?
    Und wenn ich mein Kind ebenso laufen lasse, mit dem Wissen, dass da ne Kreuzung ist, bekäme der Autofahrer eventuell ne Klage, wegen zu schnellen Fahrens, wenn es den so wäre, ich aber ne Klage wegen Aufsichtspflichtverletzung.

  • Iris said:

    Also die rechtliche Lage sieht folgendermaßen aus:
    Es kommt ganz darauf an, wo dein Hund angefahren wurde. Auf der Straße? Dann bist du zu 100 % schuld, und musst sogar im Falle eines Schaden, den des Autofahrers ersetzen.
    Selbst wenn er angeleint war, aber die Leine lang genug war, dass er auf die Straße springen konnte, bist du Schuld. Du als Halter bist verpflichtet, auf deinen Hund zu achten….und musst sicherstellen, dass er den Straßenverkehr nicht behindert!!
    Aber mal so nebenbei: Du hast dir die Frage ja eigentlich schon selbst beantwortet. Ja der Verursacher ist schuld, aber der Verursacher ist nicht automatisch der Autofahrer…….vielleicht musst du dir die Frage stellen: Bin nicht vielleicht ich Schuld? Hat mein Hund, und somit ich als Halter, den Unfall verursacht, weil zb: mein Hund plötzlich auf die Strass sprang, und es unmöglich für den Autofahrer war, rechtzeitig zu reagieren?
    Es immer eine Frage der Umstände!!

  • blubb said:

    nein der Besitzer bzw die Hundeversicherung muss sogar noch den schaden am Auto zahlen
    wird sich auch nicht ändern solange Gerichte Hunde noch als Gegenstand ansehen

  • coolbaue said:

    Ja. Das war Sachbeschädigung. Er müßte dir sogar Ersatz leisten.

  • mausekat said:

    Bei uns in der Schweiz sind Tiere schon länger keine „Sache“ mehr.Der Schuldige am Unfall müsste aufjedenfall die Kosten für den TA tragen und evtl. auch Schmerzensgeld zahlen!Schliesslich leuchtet jedem einigermassen normalen Menschen ein dass ein Tier nicht mit einem Tisch(-Sache) oder Tasse gleich ist.

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