Dient die Pendlerpauschale vor allem den Besserverdienenden?
Mal laienhaft betrachtet: Die Pendlerpauschale mindert das zu versteuernde Einkommen. Je mehr man verdient (und Steuern zahlt), desto mehr profitiert man von der Entfernungspauschale. Laut ZDF-Journalistin M. Slomka wohnen statistisch betrachtet Kleinverdiener meist näher am Arbeitsplatz als ‚Besserverdiener‘.
Ist die Pendlerpauschale (von der Rentner, Arbeitslose, Schüler, Studenten, Mini-Jobber überhaupt nicht profitieren) also eine Umverteilung von unten nach oben?
Schließlich spart ein Manager, der sich eine Villa im Grünen leisten kann, weit mehr als Fließbandarbeiter aus der Nachbarschaft der Fabrik, sowohl wegen der Entfernung als auch wegen der eingesparten Steuern (überspitzt ausgedrückt).
Das ist eine offene Frage, bei der ich nur Teilsaspekte betont habe. Über sachliche, polemikfreie Beiträge und insbesondere Gegenargumente würde ich mich sehr freuen.
Naja, wenn Kleinverdiener näher am Arbeitsplatz wohnen als Besserverdiener, haben sie auch geringere Aufwendungen, um den Arbeitsplatz zu erreichen. Ob ich täglich 10 km von der Firmensiedlung zur Firma fahre, oder 50 km vom Häuschen im Grünen zur Firma, macht doch finanziell einen ziemlich großen Unterschied, oder?
Das Argument `Firmenwagen kann privat genutzt werden, wird aber von der Firma gezahlt´, lassen wir mal außen vor, weil das vom Grundsatz her mit der Penderpauschale nichts zu tun hat. Davon ab werden Firmenwagen vom Arbeitnehmer versteuer und je nach Fabrikat kann da ein ganz schönes Sümmchen zusammenkommen.
Des weiteren `pendeln´ Arbeitslose und Rentner nicht, haben also auch keine Kosten für den Weg zum und vom Arbeitsplatz, Schüler zahlen eh keine, Studenten so gut wie keine, Steuern, wie sollte man da etwas vom zu versteuernden Einkommen abziehen?, und Minijobber werden sich keinen Minijob suchen, der 50 km von ihrem Wohnort entfernt ist, und sind deshalb auch keine Pendler. Die Pendlerpauschale soll aber – wie der Name sagt- ein Ausgleich sein, für die Nachteile, die der Arbeitnehmer aufgrund des Pendelns hinnehmen muß. Der Vergleich mit nicht-pendelnden Menschen verbietet sich deshalb von vornherein.
Eine Ungerechtigkeit könnte es nur im Vergleich zwischen einem Manager und einem Geringverdiener, beide mit Häuschen im Grünen geben. Die Pendlerpauschale ist aber -soweit ich mich erinnere- lediglich im Betrag pro gefahrenem Kilometer pauschaliert und nicht durch einen pauschalierten Höchstbetrag. Angerechnet wird die tatsächlich gefahrene Strecke x pauschaliertem Kilometerbetrag. In dem Fall hätte der Manager im Grünen im Vergleich mit dem gleich nebenan wohnenden Geringverdiener die hintere Karte gezogen, weil der dicke Benz viel mehr Kosten verursacht, als der Smart des Nachbarn.
Im übrigen ist es immer die Krux mit Pauschalen, daß diese unabhängig von den tatsächlichen Aufwendungen in Anspruch genommen werden können. Gut für die, die weniger Aufwendungen haben, aber schlecht für die, die mehr Kosten haben. Oder hat irgendjemand schonmal auf die pauschale Geltendmachung von Werbekosten verzichtet, weil er eigentlich ja gar keine Werbekosten hat? Na also!
Ich kann jedenfalls in der Pendlerpauschale keine Umverteilung von unten nach oben erkennen.
Die Steuergesetze sind Wunschgesetze der besserverdienenden Interessengruppen, die auch zu den Parteispendern gehören. Hier wird viel getrixt. Ich kenne keinen Manager (der auch den Höchststeuersatz zahlt) der die Pendlerpauschale in Anspruch nimmt. Aber ich kenne viele Familienmitglieder von Firmenchefs, die privat billige Fahrzeuge fahren, die auf die Chefs (GmbH, KG oder GbR-GF) zugelassen sind, damit diese nicht unter der 1 %-Einkommenssteuerregelung für die Privatnutzung der Luxus-Firmenkarrossen fallen.
Kommt die Steuerprüfung (welche sich ja sinnigerweise anmelden muß) stehen die alten nicht abschreibbaren „Privatfahrzeuge“ im Fahrzeugpark der Firma, die nach der Steuerprüfung wieder in in die ständige Nutzung der Familienmitglieder übergehen. Dadurch ist es den Managern, Geschäftsführern und Firmeninhabern immer möglich ganz abschreibungsfähige Luxus-Firmenfahrzeuge zu fahren, ohne daß deren betriebliche Nutzung überprüft wird. Überprüft etwa das Finanzamt ob in der Villengarage des Firmenchefs (50 km vom Firmensitz entfernt) öfters das „Privatauto“ der Polo oder der Firmenmercedes S 280 steht? Aber das wird weder vom parteispendenen Firmenchef noch vom Finanzministerium gewollt. Sollte es dem steuerprüfenden Finanzbeamten aufgefallen sein, tut er gut daran, sein Wissen für sich zu behalten, wenn er beim Finanzministerium nicht unangenehm auffallen will. Mit dem Polo fährt der Firmenchef nötigenfalls in den Urlaub in die Schweiz, Lichtenstein oder Luxemburg.
LG Eulenspiegel
Der Daumen runter will keine diesbezügliche Betriebsprüfung.
Nicht nur das. Schon in der Idee der Pendlerpauschale als Steuerminderung für den Pendler liegt ein Denkfehler. Was ist denn der Aufwand für den Weg zur Arbeit anderes als ein zusätzliches Risiko, das der Arbeitende auf sich nimmt. Dieses Risko kann er durch eigenes Zutun nicht mindern, denn er würde sonst diese Arbeit nicht annehmen können. Auch der zeitliche Aufwand ist dabei zu berücksichtigen.
Deshalb ist dieses Risiko dem Arbeitenden nicht zuzumuten und müßte sinnvollerweise versichert werden. Da der Vorteil der Arbeitsleistung dem Arbeitgeber zugute kommt, hätte dieser das Risiko abzusichern.
Dafür würde ihm dann eine Minderung der Steuer zustehen, wenn das politisch so gewollt ist. Fahrzeit ist keine Freizeit, sondern unvermeidliche „Arbeitszeit“, wie Bereitschaft oder überwachende Tätigkeiten. Auch die entstehenden Fahrtkosten sind Sache des Arbeitgebers.
Bei Selbstständigen verhält es sich natürlich anders. Da sind die Wegekosten in der Kalkulation enthalten.
Widersinnigkeiten in unserem Steuersystem sind leider die Regel, die Unternehmerlobby sorgt dafür und verfestigt sie solange, bis sie fester Bestandteil des Denkens geworden sind.
Wer viel Steuern zahlt, der bekommt auch anteilig mehr erstattet, das ist einfach so. Gerecht oder ungerecht, da kann man geteilter Meinung sein.
Wer täglich eine Stunde zur Arbeit fährt mit seinem Auto hat Ausgaben, die kann er geltend machen bei der Steuererklärung, aber wenn er geringe Steuer zahlt, bekommt er eben nicht viel erstattet.
Es liegt in der Natur der Sache, dass Steuerbegünstigungen für jene mit einem höheren Steuersatz in absoluten Zahlen mehr bewirken als für Personen mit geringem Steuersatz.
Einige weiterführende Gedanken sollen hier aber doch geführt werden:
a) Es liegt ebenso in der Natur der Sache, dass eben jene mit dem höheren Steuersatz letztlich sowohl in relativen wie in absoluten Zahlen wesentlich mehr Steuern zahlen als jene mit geringem Einkommen und damit geringem Steuersatz.
Wir haben insofern erst mal eine sehr hohe Umverteilung von oben nach unten (in Deiner Sprache). Dem gegenüber steht eine kleine Begünstigung der hohen Steuerlasten bei abzugsfähigken Positionen wie dem Pendlerpauschale.
Eine Begünstigung, die man sich daher erst mal mit einem großen Nachteil erkauft – nämlich einen wesentlich größeren Teil seines Gehalts an den Staat abliefern zu müssen als die meisten anderen.
In diesem Kontext von unfairer Verteilung zu sprechen würde wohl nur für die Besserverdienenden gerechtfertigt sein.
b) Es mag durchaus zutreffend sein, dass Besserverdienende weiter weg vom Arbeitsplatz wohnen.
Der Vorteil ist aber in diesem Fall ein nettes Haus in guter Umgebung und wohl kaum der lange Fahrtweg. Wen freut der schon? Jeder hätte doch gerne das Häuschen im Grünen gleich neben der Arbeitsstelle. Idealerweise in Fussreichweite.
Mit der oben angeführten Logik könnte sich ja ein Arbeiter besser stellen, wenn er weiter vom Job wegzieht. Was natürlich nicht stimmt. Weil das Pendlerpauschale ja nicht dazu da ist, um Geld zu verdienen, sondern um einen Teil der Kosten zu ersetzen.
Ob arm oder reich – ein langer Fahrtweg kostet immer mehr als das Pendlerpauschale zurückbringt.
Insofern diesselbe Logik: Besserverdienende (genauso wie Geringverdienende) erkaufen sich das Pendlerpauschale in erster Linie mit langer Fahrtzeit und höhreren Kosten an Auto und Sprit.
c) Selbst wenn das Pendlerpauschale einem Besserverdienenden mehr Geld in absoluten Zahlen vom Finanzamt zurückgibt als einem Durchschnittsverdiener, so sieht das oft im relativen Verhältnis anders aus. Weil Geringverdiener das zusätzliche Geld – auch wenns vom Betrag her weniger ist – meist besser brauchen können als Gutverdienende.
Beispiel: Angenommen, ein Arbeiter, dem nach Abzug aller Kosten am Ende des Monats noch grad 1.000 Euro übrig bleiben kriegt durch das Pauschale noch mal 100 Euro dazu.
Ein Gutverdienender, dem 5.000 Euro bleiben kriegt 250 Euro durch das Pauschale zurück.
Wem von beiden würde eine Abschaffung des Pauschale mehr weh tun?
All das soll nicht davon ablenken, dass einem die meisten Gutverdiener sicher nicht leid tun müssen.
Dass aber eine Steuererleichterung wie das Pendlerpauschale ungerecht sind, weil Sie Besserverdienende begünstigen – da vermisse ich doch den volkswirtschaftlichen Gesamtblick (hast Du übrigens nie behauptet – ich hatte nur den Eindruck die von Dir erwähnte Reportage ging in diese Richtung).
ach ja, um Spekulationen vorzubeugen: Mein monatliches Gehalt qualifiziert mich definitv nicht für die Kategorie ‚gutverdienend‘
@Fragesteller: Danke für den Kommentar. Immer gerne für ernstgemeinte Diskussionen zu haben.
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