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Unterhaltszahlung an getrennt lebenden ehepartner?

15 Oktober 2010 4 Comments

Ab welchem Einkommen muss bei Trennung Unterhalt an einem Ehepartner gezahlt werden. Beispiel: Er Rentner, Sie berufstätig, seit 4 Jahren getrennt lebend. Er, vor der Rente seit mehr als 7 Jahren kein festes Einkommen.
Danke für eine Info

4 Comments »

  • Schnucki said:

    Trennungsunterhalt kann im Gegensatz zum nachehelichen Unterhalt nicht ausgeschlossen werden. Er wird auch anders bemessen als der Unterhalt, der nach einer Scheidung zu zahlen ist. Ich glaube der Selbstbehalt liegt bei ca. 900 €. Berechnet wird das ganze wie folgt: Vom Differenzbetrag des besser Verdienenden müssen 3/7 an den Ex gezahlt werden. Aber es gibt seit Januar 2008 ein neues Unterhaltsrecht, da gibt es jetzt soviele Neuregelungen zu beachten, da kann Dir vermutlich nur ein Anwalt richtig weiterhelfen.

  • hum095 said:

    Unterhatlszahlungen sind Pflicht!
    Allerdings liegt eine Eigenbedarfsgrenze von 900,-. Euro vor!
    In diesem Fall muss wohl die Frau eher zahlen.
    Zahlungen für Kinder stehen lt. neuem Gesetz vor Zahlungen für den getrennt lebenden Ehepartner!

  • princess said:

    der unterhalt muss vom anwalt berechnet werden. 800,-€ müssen zum leben übrig bleiben, liegt das einkommen darüber, kann davon unterhalt berechnet werden – auch, wenn man nicht geschieden ist. unterhalt muss ab dem tag der trennung gezahlt werden.

  • Sloop John B said:

    Wenn man nicht geschieden ist gibt es keine Unterhaltsregelung!

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