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Gibt es das Recht den Durchgang durch das treppenhaus zu verbieten?

15 Oktober 2010 11 Comments

Also, ich möchte wissen ob das geht das in einem haus in dem drei Parteien wohnen (A=EG B=1 ,OG ,C= DG) Mieter B Mieter C untersagen darf das ihn Leute mit Hunden besuchen?
Kann Mieter B das vom Vermieter verlangen, ein entsprechendes Verbot auszusprechen?

11 Comments »

  • dwgaf said:

    Der Vermieter kann Besuche nur mit triftigem Grund verbieten.
    Gründe in deinem Fall wären z.B.
    – Besucher belästigt o. bedroht Hausbewohner o. greift sie tätlich an
    – Fremde Hunde greifen Hausbewohner an o. „stellen“ sie
    – Besucher u. Hunde lärmen während Ruhezeiten im Treppenhaus
    Die Verstöße, die zum Besuchsverbot geführt haben, müssen im Bestreitensfall beweisbar sein und einer gerichtlichen Untersuchung standhalten.
    Besuchsvebote können per einstweiliger Verfügung bis zur gerichtlichen Entscheidung aufgehoben werden.

  • - said:

    Nein, sowas würde vor Gericht niemals standhalten.
    LG Porky 😉

  • Quacksal said:

    Nein, ist völlig unmöglich – so ein Verbot hätte vor keinem Gericht eine Chance, auch nur ansatzweise gebilligt zu werden. Vergiss es!

  • Bumsfide said:

    Wegen euch Erbsenzählern haben wir soviel Juristen im Land, die alles und jeden Pfurz gerichtlich und rechtssicher geklärt haben wollen!!!!!!
    Was das allein Geld kostet! Unser aller Geld!!!!
    Zieh einfach weg oder kauf dir ne andere Bude!

  • hp said:

    nein der spinnt wohl der Vermieter kann das 19 mal aussprechen schitegal

  • schweige said:

    Danke für den Humor zu der frühen Stunde.
    Und wenn es regnet oder stürmt, dürfen B und C das Haus nicht betreten, damit A nicht den Schmutz vor der Wohnungstür hat…

  • as_overt said:

    Ich glaube kaum, das du dir verbieten lassen musst, wer dich besucht.
    Auch wenn es heisst, das Tiere im Haus zu halten verboten ist, kannst du doch von Tierhaltern besucht werden.
    Du kannst Spiesser in deiner Umgebung haben, die wünscht man sich nicht neben seinem Grab.
    Wenn du ihn nicht mit in deine Wohnung nehmen darfst, binde den Hund doch vor der Wohnungstür von Nachbar B an.und beobachte das Treiben….
    Wird bestimmt lustig.
    Ich würde mal genau auf die Worte hören,die Mieter B sagt.
    z.B. „Hunde dürfen nicht durchs Treppenhaus laufen..“
    Dann würde ich den Hund hochtragen…Oder so ähnlich..
    Da könnten mir so einige „Missetaten “ einfallen, die den Mieter B direkt auf die Palme bringen würden.
    Der Vermieter darf dir den Besuch nicht verbieten.
    Als Besuch wird bezeichnet, wer nicht länger als 3 Monate bei dir in der Wohnung lebt.
    Also selbst wenn im Mietvertrag steht, das Tierhaltung verboten ist, kannst du den Hund deines Freundes bis zu 3 Monaten bei dir aufnehmen.
    Eben als Gast.

  • Sprendli said:

    Besuche können nicht verboten werden. Er kann nur dafür sorgen, dass der Mieter C keinen Hund halten darf, wenn er eine Allergie vorweisen kann.

  • Mutter Schagalla said:

    Der Einzige, der das ggf. verhängen kann, wäre der VERMIETER, wenn der Hausfiriede oder die Hausordnung ernsthaft gefährdet ist.

  • hajokl said:

    Wieder so ein Vermieter ,der meint er hätte die
    rechtliche Herrschaft gepachtet.
    Solche Leute sollten bevor sie das Vermietungsrecht bekommen,einen Kursus in menschenrechte nachweisen.
    Gruß hajokl .

  • -(Amy)- said:

    Ohh man alleine wer so eine Frage stellt, der sollte verurteilt werden…
    Da brauch man so gut wie nicht grade Jura studiert haben um diese Frage zu beantworten…
    Vor allem was geht einen der Besuch vom Nachbarn an??? Kümmert euch um euer eigenes Leben oder ist das so langweilig das man auf der Lauer liegt um einen „Grund“ zu finden sich in andere Leben einzumischen????
    Wenn man damit nicht leben kann das es in einem Mehrfamilienhaus auch mal was lauter ist oder sich auch mal nicht nach den Regeln gehalten wird, dann zieht in den Wald oder sonstwo hin…
    Wer am lautesten sich beschwerd, der macht auch selber den schlimmsten Lärm. Also erstmal an die eigene Nase packen, bevor andere Schuld sind…

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