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Mein geschiedener Mann wird zahlungsunfähg bekomme ich für die 10 u 15 jährigen kinder unterhalt vom Amt?

15 Oktober 2010 8 Comments

Wenn der Vater nicht mehr zahlen kann wieviel Unterhalt bekomme ich für die10 und den 15 jährigen Kinder vom Jugendamt ich selbst bin Frührentnerin mit einer Mindestrente
um Leben,die nicht höher als die Sozialhilfe ist.

8 Comments »

  • mallchen said:

    Wenn der Vater nicht mehr zahlt oder es nicht mehr kann, hast du Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
    Jedoch nur für den oder die 10-jährige(n).
    Der Unterhaltsvorschuss wird längstens bis zum 12. Lebensjahr und höchstens für 72 Monate gezahlt. Der Satz für 6-12 jährige beträgt seit Januar 2008 monatlich 168 €.
    Also umgehend beantragend.
    Noch ein Tipp: ab 15 Jahren besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld II / Hartz IV. Ein Antrag wäre hier auch ratsam. Euer Einkommen würde jedoch zusammen berechnet werden.

  • _-_ said:

    Ja sicher!
    Das kann dir die Arge genau ermitteln.

  • kuchenma said:

    Auch wenn dein Mann zahlungsunfähig ist, Unterhalt muß er zahlen. Auch wenn er nur 5 Euro im Monat an Unterhalt zahlen kann, die muß er zahlen. Wenn er es nicht macht, macht er sich strafbar.
    Für dein Jüngeres Kind bekommst du noch Unterhaltsvorschuß, bis es 12 ist. Das Amt holt es sich dann schon beim Vater wieder. Für das ältere Kind kriegst du leider keinen Unterhaltsvorschuß.

  • heinz 34 said:

    Unterhaltsvorschuß gibts nur bis zum 12 Lebensjahr eines Kindes. Wenn das Geld für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreicht muß Antrag bei der ARGE gestellt werden.

  • Dani&Mil said:

    Ja auf jeden Fall, du kannst eine Unterhaltsvorauszahlung beantragen das geht aber nur bis zum 12 Lebensjahr und wird vom Jugendamt gezahlt.

  • uweelena said:

    Nur für den 10 jährigen, der 15 jährige fällt duch alle soziale Maschen, ist mir passiert als Vater. Leider

  • den gibt es said:

    Hallo,
    zahlungsunfähig – in welcher Hinsicht. Unterhalt geht immer vor. Für den 10jährigen max. 72 monate Unterhaltsvorschuss, für den Großen nix. Im weiteren Sinne musst Du schauen, ob Du ienen Antrag auf Grundsicherung mit Sozialleistungen für Deine Kinder stellst. IM gleichen Sinne nur andrer Namen wie ALG II

  • Pirates said:

    den genauen Betrag kann ich Dir leider nicht sagen.Geld bekommst Du garantiert vom Amt.Aber soweit ich weiß ist die Summe nicht so hoch als was der Kindsvater hätte zahlen müssen.Das ist die Ironie an diesem Staatssystem.

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