Darf die Hausverwaltung einer Katze den Freilauf verbieten, nach 10 monatiger Duldung?
15 Oktober 2010
11 Comments
Seit Anfang August 2007 lebt eine (damals) etwa 7 Jahre alte Katze bei mir, die ich aus dem Tierheim aufgenommen habe. Mein Vermieter hat mir dazu zuvor die Zustimmung gegeben und auch im Mietvertrag steht nichts, was eine Katzenhaltung verbieten würde.
Die Katze hatte immer Freilauf und nutze diesen auch ausgiebig. Nun wurde mir von der Hausverwaltung mitgeteilt, dass die Eigentümerversammlung beschlossen hätte, mir anzuordnen, dass ich meiner Katze keinen Freilauf mehr gewähren dürfe.
Können die das so einfach tun? Ich weiß nicht, wie ich einer nun etwa 8 Jahre alten Katze so plötzlich beibringen soll, dass sie nicht mehr rauß darf.
Vielen Dank schon einmal im Vorraus – für jeden Rat.
Mieterschutzverein? Klagen? Antrag bei der nächsten Eigentümerversammlung stellen – Katze käme aus dem Heim und hatte es schwer…
Das ist ne Riesensauerei von Deinem Vermieter?? Wie kommt der auf so einen hirnverbrannten Schwachsinn?? Ist der noch klar in der Birne? Warum sollte man einer Katze plötzlich den Auslauf verbieten? Das versteht kein Mensch! Ich würd mich nicht daran halten. Und wenn der Deiner Mizi nur ein Haar krümmen sollte dann kann er sich warm anziehen!!!
@ Mikado: Ich beleidige niemanden, ich finde das nur eine riesengroße Frechheit. Man kann ein Tier nicht so einfach umgewöhnen, so nach dem Motto „so, ab heute darfst nimmer raus“, das wäre das selbe wie wenn man dich lebenslänglich in den Knast stecken würde. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ne kleine Katze irgendjemandem irgendwas antun könnte, geschweige denn irgendeinen Spießer in seiner Ruhe stören könnte. Tut mir leid, aber für so nen Bockmist hab ich absolut null Verständnis!!
@ Chefkoc… Mit Beleidigungen kommt man nicht weiter. Das solltest auch du verstehen.
@ Fragesteller: Du brauchst doch der Katze nichts beizubringen. Lass sie einfach nicht mehr raus, dann ist doch alles im Lot und keiner kann Anstoß nehmen. Dein Vermieter hat, nach deinen Angaben, der Katzenhaltung zugestimmt, bis jetzt hat er die Zustimmung nicht zurückgezogen, also darfst du die Katze weiterhin in der Wohnung halten.
Ansonsten wäre es vielleicht kein Fehler gewesen, wenn man in so „schwierigen“ Verhältnissen wohnt, sich keine Katze anzuschaffen. Offensichtlich bereitet dein Tier ja anderen Probleme und die haben sehr viel Geld für ihre Wohnungen ausgegeben. Wenn sich also sogar die Eigentümerversammlung damit beschäftigt, dann scheint es ja offensichtlich massive Probleme gegeben zu haben, die du hier nicht erwähnt hast.
Nachtrag: Leider ist ist bei manchem (nicht jedem) „Tierfreund“ (besonders Hundehalter) so, dass er sich vorher nicht überlegt, dass die Haltung eines Tieres auch mit Pflichten verbunden ist. Ich ärgere mich seit Jahren, über diejenigen unter den „Tierfreunden“, die ihre Tiere ungeniert in Sandkästen und auf meine Wiese schei.ssen lassen, die sie in meinem Garten buddeln lassen, die ihre Hunde andere Menschen in Angst und Schrecken versetzen lassen („der will doch nur spielen!) ohne für die Folgen aufkommen zu wollen.
Eigentlich sollte man in jedem Falle sofort eine Strafanzeige erstellen, damit diejenigen unter den „Tierfreunden“, die es immer noch nicht kapiert haben, es endlich, wenn nötig auch schmerzhaft, beigebracht bekommen. Und man sieht ja im täglichen Leben zum Glück auch, dass es jede Menge Tierhalter gibt, die sich anständig und vernünftig benehmen.
@ Conny N: Dein Beitrag: kurz, knackig, präzise. Glückwunsch!
@ Chefkoc… Ich weiß nicht in welchen Kreisen du verkehrst und welcher Umgangston für dich „normal“ ist. Das ist auch hier nicht die Frage. Fakt ist aber, wenn du behauptest, jemand sei nicht ganz klar in der Birne, dann wird das als Beleidigung aufgefasst. Und du kannst dich dann auf eine Strafanzeige einstellen.
Ich denke nicht, dass du das willst. Dir geht es doch sicher mehr um das Wohl der Katze, oder?
Ich seh das genauso wie ChefKoch das geht ja garnicht, vorallem weil der das relaubt hat.
Erlaubt ist erlaubt, gut wäre wenn du das schriftlich hättest, dann könntest du das noch nachweisen fals er dir an den Kragen will, dann hat er nemlich garkeine Chance mehr.
Fakt ist er hat es gestattet, und das zählt, zur Not geh zum Mieterschutzbund, fals du ne Rechtschutz hast kannst du ja auch zum Anwalt gehen, im Fall der Fälle.
Das würde ich mir ja mal so garnicht gefallen lassen.
Das Recht ist auf deiner Seite.
Mich würden mal die Gründe interessieren, die er plötzlich hat das ist ja schon sehr Merkwürdig von dem.
Lass sie raus, und mach dir keinen Kopf.
Ich wünsche dir viel Glück das sich das klärt und zu gunsten von dir und deiner Katze natürlich 😀
Alles liebe und Liebe Grüße
ja frag mal beim mieterschutzverein und vielleicht beim tierschutzverein nach.
sprich mit den nachbarn. wenn du nette nachbarn hast, die nichts gegen deine katze haben könntest du vielleicht eine unterschriftenliste für den freigang deiner katze sammeln.
bzw.da ja die eigentümerverwaltung das beschlossen hat, hast du ja anscheinend keine netten tierliebenden nachbarn.
aber sprich trotzdem mit ihnen, und frag was sie an der katze stört. vielleicht weil sie am rasen herumkackt? versuch kompromisse zu schließen und versprich ihnen den kot wegzuräumen oder woran es auch immer liegt.
ich denke um so einen beschluß zu fassen müssen driftige gründe gegen die katze vorliegen und ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen wie eine kleine mietze nachbarn so ärgern kann, dass sie sie eingesperrt sehen wollen.
aber wie gesagt, versuch mit den leuten zu reden und einen kompromiss zu finden.
Natürlich kann man das!
Wenn die Katze sich draußen störend verhält, ist das ein Mietminderungsgrund und das will wohl kein VM! Also werden die anderen Eigentümer das klar geäußert haben.
Und das am Anfang niemand etwas sagte, ist auch verständlich: man sieht erst mal, wie sich die Sache entwickelt.
Versuche in Erfahrung zu bringen, was die anderen stört und überlege, wie du das ändern kannst.
Behälst du die katze weiter als Freigängerin, kann man dir den Mietvertrag kündigen! ist dir das deine Katze wert?!
Nur weil DU deine Katze toll findest, müssen das andere noch lange nicht!
Katze in Wohnungshaltung: erlaubt.
Katze als Freigänger: Bedarf der Zustimmung. Und die kann entzogen werden, wenn sich die Beschwerden häufen.
Ich nehme an Du wohnst in einer Anlage mit Eigentumswohnungen in einer weiter vermieteten Wohnung.
Das Problem ist das sich alle wie Eigenheimbesitzer fühlen und nicht akzeptieren können das sie, immer noch, Nachbarn haben. Außerdem habe ich die Vermutung die wollen deinen Vermieter treffen und zielen auf dich.
Ich würde mich beim Mieter-Verein schlau machen, wenn Du nicht Mitglied bist tut es sicher auch eine Spende in die Spendenbüchse.
Du und Deine Katze,Ihr seid nicht der Mittelpunkt der Welt.Ihr lebt in einer Mieter/Eigentümergemeinschaft,in der auch Du Rücksicht auf die Befindlichkeiten der MEHRHEIT zu nehmen hast.
Es kann ja wohl nicht angehen,daß EIN Mensch und EINE Katze sich über den Mehrheitswillen der Anwohner hinwegsetzen .
Das kann man nicht mehr verbieten,außer,die Katze stellt eine grobe Belästigung dar,aber dazu müssen Beweise vorhanden sein.Wenn er sie duldet,muß er auch in Kauf nehmen,daß sie draußen rumläuft,auch wenn sie mal in Nachbars Garten geht.Habe ich im Mieterjournal gelesen.
Ich kann Dir nur raten: Such Dir eine andere Wohnung. Das wird große Probleme mit sich bringen. Ich selbst habe mal in so einem Haus gewohnt, indem fast alle Eigentümer waren. Nur ich und eine andere Frau waren Mieter. Es war schrecklich, denn die dachten alle, nur sie könnten bestimmen und das Haus gehöre ihnen. Es waren wirklich schreckliche Leute. Die hatten was gegen meinen Vermieter und haben das an mir ausgelassen. Für solche Leute gilt: Was die Eigentümergemeinschaft beschließt, ist Gesetz. Wenn Du nicht ausziehen willst, dann stell Dich auf viel Streit und Unruhe ein. Ich hoffe sie legen kein Gift aus oder verletzen Deine Katze wenn Du sie weiterhin raus läßt. Du solltest Dich bei einem Rechtsanwalt erkundigen, was Deine Rechte sind. Aber für Dich und Deine Mieze wäre es am besten auszuziehen.
Du siehst das völlig richtig – mit dem Rechtsstreit der Wohnungseigentümer untereinander hast du nichts zu tun.
Außer deinem Vermieter hast du auch keinen weiteren Vertragspartner, der dir irgendetwas verbieten könnte.
Dein Vermieter hat der Katzenhaltung zugestimmt, und auch nie etwas gegen den Freigang der Katze gehabt. Was irgendwelche anderen Leute wollen oder nicht wollen, kann dir völlig egal sein.
Die Hausverwaltung ist nur dafür zuständig, daß die Wohnanlage instandgehalten wird und daß die Hausordnung eingehalten wird, also keine unerlaubten Dinge passieren – wie z.B. Ruhestörung oder das Verstellen von Durchgängen.
Das Halten und Rauslassen der Katze gehört offenbar nicht zu diesen verbotenen Dingen, sonst müßte es im Mietvertrag (bzw. in der dazugehörenden Hausordnung) stehen. Und eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit ist es auch nicht.
Im Zweifel frag mal den örtlichen Mieterverein.
Vielleicht kannst du erstmal nachforschen, was genau denn deine Katze angestellt haben soll. Und das eben notfalls abstellen oder beseitigen. Allerdings gibt es dabei natürlich Grenzen. Das Jagen von Vögeln kannst du deiner Katze nicht abgewöhnen, ebensowenig wie das neugierige Betrachten fremder Balkone; aber du kannst z.B. ihre Hinterlassenschaften beseitigen. Sozusagen als Zeichen deines guten Willens. Auch ohne Anerkennung einer juristischen Verpflichtung.
Außerdem rate ich dir persönlich zur Vorsicht. Es gibt leider militante Katzenhasser, die Gift auslegen oder mal mit dem Spaten zuschlagen. Wenn solche Vögel bei euch wohnen, solltest du dir im eigenen Interesse eine Wohnung in einer netteren Gegend suchen.
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