Maklerrecht anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung [Broschiert]
Das allgemeine Maklerrecht hat im Bürgerlichen Gesetzbuch mit drei Bestimmungen (Paragraphen 652-654 BGB) nur eine völlig lückenhafte gesetzliche Regelung erfahren. Bis heute ist es eine durch und durch richterrechtlich geprägte Rechtsmaterie geblieben, die in erster Linie durch die Rechtsprechung des Maklerrechtssenats des Bundesgerichtshofs gestaltet wird. „Maklerrecht anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung“ gibt das durch die höchstrichterliche Rechtsprechung entwickelte Maklerrecht in seiner heutigen Ausgestaltung praxisorientiert wieder. Eingehende Berücksichtigung findet ferner die maklerrechtliche Judikatur der Oberlandesgerichte. Breiten Raum kommt dem Immobilenmaklerrecht einschließlich des Wohnungsvermittlungsrechts zu, aus dem die meisten Entscheidungen stammen. Das übrige Maklerrecht, etwa bezogen auf Unternehmenskaufverträge, das Arbeitsvermittlungs- sowie das Versicherungsvermittlungsrecht, wird ebenfalls berücksichtigt.
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