Für einen Verkehrsunfall mit dem Auto?
15 Oktober 2010
11 Comments
ein Kind angefahren, kleiner Finger gebrochen. Kein Alkohol, kein rasen, von der Sonne geblendet.Es war keine Polizei da, die Eltern haben keine anzeige erstasttet. Nun will die Staatsanwaltschaft 1200 Euro von einem Rentner mit 620 Euro Rente!
Wie kann man diese Summe reduzieren.
die staatsanwaltschaft kann viel vordern .
es kommt immer noch darauf an ,wie ist es zu diesem unfall gekommen ? haben die eltern nicht aufgepasst und und und ……
bei so einer sache wäre ein anwalt angebracht.denn der anwalt kann die kosten drasdisch reduzieren .
Das nennt man fahrlässige Körperverletzung. Die Eltern müssen deshalb in Rahmen einer Verkehrsunfallaufnahme nicht noch extra eine Anzeige stellen. Das passiert mit der Verkehrsunfallaufnahme.
Wenn keine Polizei vor Ort war, muss ja trotzdem jemand den Unfall angezeigt haben, sonst wüsste ja die Staatsanwaltschaft nichts davon. Das kann auch ein nicht beteiligter Zeuge des Unfalls gemacht haben. Also stelle hier nicht solche Fragen, wenn du die Zusammenhänge überhaupt nicht kennst.
Das scheint mir ein Strafbefehl (ohne Gerichtsverhandlung) zu sein. Gegen sowas kann man Widerspruch einlegen (steht hinten drauf, Rechtsbehelfsbelehrung, Frist normalerweise vier Wochen). Dann wird vor Gericht verhandelt. Erst Kostenübernahme mit der Rechtsschutzversicherung klären, die bezahlt eventuell einen Anwalt.
Eine Verhandlung kann für einen Rentner aber eventuell auch nach hinten losgehen: Klar kann JEDER mal von der Sonne geblendet werden und ein Hindernis übersehen, aber bei Rentnern wird immer zusätzlich die Frage gestellt, ob der Mensch körperlich und geistig noch in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen.
Ob man die Summe reduzieren kann, weiß ich leider nicht. Aber wenn du zur Zahlung der Summe verurteilt wirst, dann versuch doch mit dem Hinweis auf soziale Härte Ratenzahlung zu vereinbaren.
Grundsätzlich gilt bei Unfällen mit Kindern:
Immer die Polizei rufen – egal ob Personenschaden entstanden ist oder nicht.
wenn die staatsanwaltschaft schon eingeschaltet ist würde ich auf jeden fall zum anwalt gehen. bei so ein geringes einkommen wird der oder die anwalt/-in einen kostenerstattung beantragen. seine schuld steht noch lange nicht fest. die eltern können auch genauso gut die aufsichtspflicht verletzt haben. der opa sollte dennoch darüber nachdenken ob er in der lage ist ein fahrzeug sicher zu führen.
na da gibt es noch die Möglichkeit, eines Gnadengesuches, das die wirtschaflichen und persönlichen Umstände des Probanden einbezieht.
Dieses ist bei der Staatsanwaltschaft, die die Sache bearbeitet zu stellen.
Gnadengesuch: § 452 StPO und § 57 ff. StGB
Unter diversen Adressen im Internet, bekommst du auch Mustervorlagen, die du downloaden kannst.
goodluck
°
Keine Polizei? Und Eltern auch keine Anzeige gemacht?
Woher will dann die Staatsanwaltschaft davon wissen?
Das kann so nicht stimmen.
Wie kann die Staatanwaltschaft etwas wollen, ohne Anzeige, ohne Polizei? Stand zufällig ein Richter neben dem angefahrenen Kind?
Ich würde einen Antrag auf BELOBIGUNG stellen, KIND anfahren – ohne dass viel passiert ist, das ist doch schon was, da kann man stolz sein !
Zahlen oder Zuchthaus!
Stimmt diese Geschichte kann es mir nicht so recht vorstellen!!!
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