Unser Hausverwalter kriegt es einfach nicht in den Griff?
15 Oktober 2010
7 Comments
Unsere Hausveraltung ist leider ausserstande einer Mieterin (ich bin Eigentümer) zu verbieten, dass deren Katze laufend in das Allgemein Treppenhaus „ihr Geschäft verrichtet“. Anscheinend wird das noch zusammen mit dem Mehrheitseigentümer toleriert. Was kann man hier tun?
Das ist dann ein Fall für das Gesundheitsamt. Die Hausverwaltung kann zwar die Haltung der Katze jetzt nicht mehr verbieten, aber es kann verlangt werden, das die Nachbarin ihre Katze in der Wohnung hält und nicht mehr durch das Treppenhaus laufen lässt.
Wenn nicht dafür gesorgt wird, das die Katze das Treppenhaus nicht mehr betritt, kann von der Katzenhalterin auch verlangt werden, alles jeden Tag gründlich zu reinigen und zu desinfizieren.
Matten müssen von ihr gewaschen werden.
Es kann doch nicht sein, das alle im Haus den Gestank tolerieren.
Hast du schon mal nachgefragt?
Das ist doch ekelhaft. Meine Mutter liebt Katzen und darum bin ich mit ihnen aufgewachsen, aber ich kann mich nicht daran erinnern, das sie so eine Schweinerei zugelassen hätte.
Einmal ist eine entwischt und hat auf eine Fußmatte gepinkelt.
Wir haben die Matte entsorgt und den Nachbarn eine neue Matte gekauft.
Rede mal mit deinen Nachbarn. Ein Treppenhaus gehört der Allgemeinheit zur Nutzung.
Da kann man einiges machen.
Auweia für diese Antwort hagelt es Daumen runter!
Fang die KAtze und bring sie ins Tierheim!
Frei nach dem Motto, wer nicht hören will muss fühlen.
Du wusstest einfach nicht das die Katze jemandem gehört und so ein Tierchen kann doch nicht wild leben!
P.S. ich liebe Katzen aber sowas geht gar nicht, bestimmt versorgt die Person die Katze auch nicht gut!
Verstehe ich es richtig, Du bist die Hauseigentuemerin ? Dann verbiete doch einfach der Mieterin, ihre Katze ins Treppenhaus zu lassen, ist doch Dein Eigentum.
In der Praxis kann man gar nichts machen, das nicht entweder ungesetzlich oder wirkungslos wäre.
Das ist ja der Mist bei einer Eigentumswohnung.
Verkaufe deine Wohnung uns suche dir ein nettes Einfamilienhaus!
Das ist Sache des Wohnungseigentümers und nicht der Hausverwaltung!
Du kannst nur gegen die Verwaltung klagen. Mehrheitsbeschlüsse gilten erst einmal
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