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Eigentum an einer verwilderten Katze – wo finde ich Informationen?

15 Oktober 2010 7 Comments

A beauftragt B, auf einer Wiese eine verwilderte Katze einzufangen und diese bei C abzuliefern. C betreut im Auftrag von A diese Katze mehrere Monate lang. Wer ist Eigentümer der Katze? Hat A ein Recht auf Herausgabe der Katze?

7 Comments »

  • ageha said:

    Diese Seite gibt Auskunft:http://www.tierrecht-aktuell.de/index.ph…

  • Mutter Schagalla said:

    Kein Unbeteiligter kann irgendwen „beauftragen“ an einem Gut, das ihm nicht gehört irgendetwas zu unternehmen. Also ist diese Frage hirnrissig und gegenstandslos. Eine streunende Katze gehört niemandem. Einmal aufgegebenes Eigentum kann man nicht wieder beanspruchen. Ende.

  • Maria said:

    Die Sache scheint kompliziert zu sein, so dass offensichtlich keine friedliche und einvernehmliche Lösung möglich ist? Vielleicht sollte man, falls dies wirklich so ist, die Katze entscheiden lassen, bei wem sie am liebsten leben möchte? Alles Gute für alle Beteiligten!

  • nelli said:

    Eigentümer ist in diesem Fall keiner, da es sich um eine verwilderte Katze handelt und die demzufolge niemanden gehört und A hat folglich auch kein Recht auf Herausgabe der Katze.

  • Wilken said:

    Ja, ein verwildertes Tier ist niemandes Eigentum.

  • fuchs said:

    Es Gibt für Wilderte Katzen kein Eigentümer ohne Du Weist wer sie ausgesetzt hat

  • carolus said:

    Nein, das hätte höchstens B, der die Katze eingefangen hat.

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