GEZ-Gebühren trotz Behindertenausweis?
15 Oktober 2010
8 Comments
Hallo,
mein Vater ist Rentner, und zahlt schon lange GEZ. Er ist zu 50 % behindert, und hat einen Behindertenausweis. Habe nun mitbekommen, das man keine Gebühren zahlen muss, wenn man im Besitz eines Behindertenausweises ist ?!
Könnte mich jemand über dieses Thema aufklären ?
Und wäre es möglich, die über jahre lang bezahlten Gebühren zurück zu fordern?
Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt.
Voraussetzung für eine Befreiung ist, dass Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden und der Antragsteller eine der unten aufgeführten Befreiungsvoraussetzungen erfüllt. Befreit werden kann der Haushaltsvorstand oder dessen Ehegatte. Ein Haushaltsangehöriger kann nur für von ihm selbst zum Empfang bereitgehaltene Geräte befreit werden:
7.a. blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60% allein wegen der Sehbehinderung. Das RF-Merkzeichen ist zuerkannt.
Vorzulegende Unterlagen: Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen
b. hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist. Das RF-Merkzeichen ist zuerkannt.
Vorzulegende Unterlagen: Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen
8.behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können. Das RF-Merkzeichen ist zuerkannt.
Vorzulegende Unterlagen: Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen
Somit können weder gezahlte Gebühren zurück erstattet, noch Dein Vater von den Gebühren zum jetzigem Zeitpunkt befreit werden!
Der Behindertenausweis reicht allein nicht, Du solltest auch arm sein.
Der Behindertenausweis muss den Zusatz RF haben. Sonst muss Dein Vater zahlen – mit 50% hat er das sicher nicht
Von den GEZ-Gebühren befreit werden können Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II, Sozialhilfeempfänger, sonstige Geringverdiener (z.B. Studenten, Azubis) und Menschen mit Behinderungen, die über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk R/F verfügen. http://www.meldebox.de/gez/gez-gebuehren…
hallo,
geh zum Rathaus, bei uns heißt das Bürgerbüro, die haben Befreiungsanträge. Auf denen steht wer befreit werden kann. Z. B. Behinderte mit bestimmten Merkmalen – z. B. RF-Stempel.
Oder Hartz4-Empfänger.
viel Spaß noch
das ist richtig, der Behindertenausweis allein genügt nicht….Es wird auch nach dem monatlichem Einkommen gefragt….GEZ wird für Seh ,aber nicht für Gehbehinderte ermäßigt……….
Du solltest wissen, dass eine Behinderung von 50 % ein besseres Nichts ist.
Damit bekommst dein Vater keine Gebührenbefreiung, denn dafür müsste er schon blind sein und nach Möglichkeit auch noch arm.
ein behindertenausweis mit 50 % ohne zusatz ist so viel wert wie eine zeitung von gestern .
da bekommst du nicht mal einen platz im omnibus .
eine blinde alte frau musste tv-gebühren bezahlen , begründung :
sie könnte ja den fernseher ihren kindern und enkelkinder zur verfügung stellen .
ABER , dein vater sollte den fernseher abmelden ( er hat keinen mehr und auch keinen PC )
soll nur den radio angemeldet lassen . ich habe es so gemacht nach 35 jahren .
es geht ohne probleme .
da kann einer von der GEZ-Maffia vor meiner türe stehen , er darf den fernseher auch hören ,
reinlassen darfst du ( dein vater ) ihn nicht in die wohnung .
die drohungen von polizei oder amtshilfe kann dein vater beruhigt belächeln .
es gab und gibt noch kein urteil seitens eines gerichtes in deutschland gegen “ schwarzsehers “
gez ist nicht staatlich .
somit besteht keine amtshilfe oder wohnungsbesichtigung der polizei .
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