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Unterhalt bei eigenem Einkommen – 570,– €. -?

15 Oktober 2010 5 Comments

Mein Sohn fängt im Febr.2008 mit 17 Jahren eine Lehre an. Er bekommt eine Ausbildungsvergütung von 570,– €
– damit hat er mehr zum Leben, wie ich selbst als Rentner –
Muß ich trotzdem an die Mutter weiterhin Unterhalt zahlen ???
Es wäre nett brauchbare Meinungen zu bekommen. Danke im Voraus !!
Ich weiß,Schon wieder das leidliche Thema!!!.

5 Comments »

  • Lilly said:

    Solange der Sohn minderj. ist, muss der Unterhalt weiterhin an die Mutter als seine Sorgeberechtigte geleistet werden.
    Aber seine Nettovergütung wird mit angerechnet, und zwar wird erst eine Ausbildungspauschale von 90 Eur abgezogen und dann die Hälfte (ab 18 dann voll) vom Bedarf abgezogen.
    Also 570 – 90 = 480 / 2 = 240.
    Diese 240 Eur mindern deinen Zahlbetrag nach DüTab.
    Solltest Du aber unter 900 Eur eigenes Einkommen haben, so ist Dein Selbstbehalt nicht überschritten (wenn Du nicht arbeitest und Rente beziehst, beträgt der SB allerdings nur 770 Eur).
    Dann könntest Du eine Abänderungsklage beim Familiengericht einleiten und den U. reduzieren oder auf Null setzen lassen.
    Viel erfolg.

  • traenend said:

    Alimente müssen nicht an die Mutter, sondern an den Sohn gezahlt werden, ist sein Geld. Bis er mit der Lehre zu Ende ist mußt du weiter zahlen. Wenn er sie abgeschlossen hat ist Schluß. Wenn er die Lehre abbricht u. eventuell wieder zur Schule geht, zahlst du bis er 27 ist.

  • Da Peg_E said:

    Wenn dein Sohn eine Ausbildung macht, dann musst du weiterhin Unterhalt zahlen. Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, dass die Höhe der Vergütung irrelevant ist.

  • Happy said:

    mein bekannter zahlt unterhalt an seine ex frau unterhalt obwohl die tochter in der ehre ist allerdings solltest du dich erkundigen denn je nach verdienst kann der betrag auch sinken…

  • Lili said:

    Wenn Dein Sohn in Ausbildung ist, musst Du weiterhin Unterhalt zahlen, wenn Dein Sohn 18 Jahre alt wird, sind beide Elternteile unterhaltspflichtig. Die Ausbildungsvergütung wird angerechnet, aber ich glaube bei unter 18-jährigen nur teilweise.
    Stell mal Deine Frage hier, die können Dir genauer antworten:http://forum.isuv.de/index.php

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