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Mal eine etwas speziellere Verkehrsrechtsfrage, siehe bitte in den Details?

15 Oktober 2010 7 Comments

Mir fällt auf meinem Arbeitsweg immer wieder eine Katze auf, die immer die Strasse auf einem Zebrastreifen überquert.
Für den Fall, sollte sie mal übersehen werden, hat sie da eigentlich auch Vorrang?
Und wie bringt man das einer Katze bei?

7 Comments »

  • Kwazulu said:

    Um mal die juristische Vetrachtungsweise meines Vorredners speziell um den verkehrsrechtlichen Aspekt zu erweitern:
    Nach § 26 Abs. 1 Satz 1 StVO haben an Fußgängerüberwegen (as known as „Zebrastreifen“) Autofahrer Fußgängern und Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen Vorrang zu gewähren, wenn diese den Überweg überqueren wollen.
    Abgesehen davon, dass eine Katze keine Füße, sondern Pfoten hat, sind schon vom Sinn und Zweck der Norm Tiere nicht durch den Begriff „Fußgänger“ erfasst.
    Tiere „wollen“ auch nicht den Überweg benutzen, da sie nicht wissen, dass es einer ist.
    Daher müssen Autofahrer nicht warten.
    Tiere sind jedoch oft das Eigentum eines anderen (da sie, wie gesagt, gem. § 90a BGB wie Sachen behandelt werden), das nicht vorsätzlich beschädigt werden darf (§ 303 StGB), und auch, wenn Du die Katze aus Versehen (= fahrlässig) anfährst, machst Du Dich schadenersatzpflichtig (§ 823 Abs. 1 BGB).
    Um jetzt aber wieder den Bogen zum Verkehrsrecht zu bekommen:
    Du begehst aber keine Ordnungswidrigkeit im Sinne einer Vorrangverletzung, wenn Du die Katze überfährst.
    Fazit: Vielleicht sollte man den § 25 Abs. 1 S. 1 StVO um den Zusatz „und Pfotengänger“ ergänzen.
    Mit leichtem Schmunzeln,
    Kwazulu

  • frseh said:

    Glaube das die Katze Probleme haben wird Ihr Recht durch zu setzen.
    Nimm die Katze bei dir auf und geb Ihr ein geschütztes Zuhause. Dann muss die nicht mehr über den Zebrastreifen laufen.
    @Daumen runter
    Was ist an meiner Antwort falsch ?

  • aniub74 said:

    sowei ich weis zählen tiere in deutschland immernoch als „sache“……
    wer sie überfährt muß für den schaden selbst aufkommen….egal wo sie läuft…..
    einer katze kann man kaum was beibringen….da man ihren willen anders wie bei einem hund nicht ändern kann……denn die katze ist kein rudeltier und braucht keinen anführer

  • Harri Hirsch said:

    Furzegal wo die Katze die Straße überquert, dürfte doch wohl logisch sein! Wenn Du sie erwischt hat sie Pech! Wenn man dir grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann, indem Du versucht hast sie mit dem rechten Vorderrad noch zu erwischen, darfst Du blechen! Ich denke mal Du langweilst dich nur aber ich hoffe dir hat meine Antwort gefallen?

  • Pezli said:

    Wie man ihr das beigebracht hat weiss ich nicht… aber mit den sieben Leben hat Sie doch gute Chancen so weiterzumachen !! Irgendwie eine super Frage und ein nettes Erlebnis… Lass Sie am Leben !!!!

  • Derschot said:

    meimes wissens gilt „Katze“ als sache oder ding. wenn du einen unfall damit verhindern kannst und stoppen oder ausweichen, gut.
    hast du schaden muss der halter haften.!!
    vorsicht dabei. das muss auch bewiesen werden.!!

  • Altair said:

    Also, man muss da differenzieren: Strafrechtlich gelten Tiere als Sachen, also, wenn du die Katze überfährst, ist das auf jeden Fall schon mal eine Sachbeschädigung. Zivilrechtlich werden Tiere zwar wie Sachen behandelt, aber in § 90a BGB wird klargestellt, dass Tiere KEINE Sachen sind und dass für sie besondere Schutzgesetze gelten. Es sind aber auch die allgemeinen Vorschriften anwendbar, das heißt, neben einer Strafanzeige kommen da noch ein paar nette Schadensersatzansprüche auf dich zu. Des weiteren gibt es noch das Tierschutzgesetz.
    Summa summarum: Hier geht es nicht um Verkehrsrecht und die Katze hat natürlich keinen Vorrang. Aber es ist vollkommen egal, wo die Katze die Straße überquert, aufpassen sollte man immer, weil es sonst unter Umständen böse rechtliche Konsequenzen haben kann… und weil Katzen nette Tiere sind, auf die man aufpassen sollte. ^_^

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