Darf man ja oder nein?
15 Oktober 2010
12 Comments
Darf man eigentlich seine Lohnsteuerkarte jemand anderem ausleihen, damit dieser darauf eine Nebenbeschäftigung ausüben kann? Mit jemand anderem ist gemeint, Familie Freund Bekannten.
Als Beispiel, man ist selber Rentner und jemand fragt einen, ob man seine Lohnsteuerkarte haben könnte, damit der, der sie dann hätte, darauf eine Nebenbeschäftigung ausüben kann. Selber ist der, der dann nebenbei arbeiten ginge auch Rentner.
Nee, das darf man natürlich nicht!
Ist ja fast so, als würdest Du jemanden freundlicherweise Deinen Führerschein oder Perso überlassen.
Du weißt doch ganz genau, dass das Betrug ist. Wozu eine
Lohnsteuerkarte, die nichts kostet, ausleihen? Doch nur um
die Steuer zu betrügen !
Das ist Betrug, das ist DEINE Karte, müsstest DU eigentlich wissen.
Rentner können Nebenjobs auch ohne Lohnsteuerkarte auf Minijob-Basis machen. Eine Lohnsteuerkarte kann man natürlich nicht einfach so leihen. Es kann ja nicht beispielsweise ein Heinz angemeldet werden und eine Gaby steht auf der Lohnsteuerkarte. Das wäre dann Schwarzarbeit und Betrug wenn man auf den Namen eines anderen arbeiten würde!! Außerdem hat man dann auch keinen Unfallschutz in der Arbeit, weil man ja offiziell da gar nicht gemeldet ist.
das kann man machen, das nennt sich dann Sozialversicherungsbetrug und Urkundenmissbrauch…
als altersrentner darf ich soviel zuverdienen wie ich will… die frage ist also überflüssig… und bei allen anderen rentner steuerhinterziehung!
Na klar, warum nicht!
Du darfst ja auch jemandem Deinen Paß leihen, damit er in Deutschland einreisen kann.
Oder Deinen Führerschein darfst Du ja auch jemandem leihen, der noch keinen hat oder keinen mehr hat!
Oder wenn jemand keine Krankenversicherung aht, leihst Du ihm einfach Deine Krankenversicherungskarte, kein Problem!
.
sag mal….gehts eigentlich noch?
Auf der Karte steht dein Name drauf. Davon abgesehen werden die Daten seit neuestem auch dem Finanzamt auf elektronischem Wege vom Arbeitgeber geschickt.
Da könnte es dann passieren, das Du plötzlich saftig Steuern nachzahlen musst, weil Du ja schließlich ein höheres Einkommen auf Deiner Karte verbucht hast. Davon abgesehen sollte eigetnlich Dein Arbeitgeber die Karte in Besitz haben. Ich würds auf jeden Fall nicht einmal in Erwägung ziehen.
Wenn derjenige eine Karte braucht, muß er nur zur Gemeinde gehen und sich eine Karte ausstellen lassen.
Natürlich darf man das NICHT!
Ich weiß aber, dass so etwas gerne gemacht wird… auch bei Studenten!
Das ist Steuerhinterziehung, und das wird in Deutschland annähernd wie Mord bestraft! Mach das bloß nicht, weder aus- noch ver-leihen!
nein
das ist nicht erlaubt.
Die Frage ist schnell beantwortet…..
Nein, das darf man nicht. Die Lohnsteuerkarte ist personalisiert und darf nur von der darauf genannten Person verwendet werden.
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