Wer zahlt eigentlich die Kosten der Scheidung ?
15 Oktober 2010
6 Comments
hallo
wer zahlt bei einer scheidung die scheidungskosten, wie z.B.
gerichts und anwaltskosten? wird das geteilt oder wie wird das geregelt?
habe einen bekannten, dessen frau die scheidung eingereicht hat .
beide haben zusammen einen haus und sind rentner.
vielleicht könnt ihr tipps geben.
Wenn ihr kein Haus hättet, dann würde es folgendermaßen laufen:
Jede „Partei“ nimmt sich einen Anwalt. Dort kann man, bei geringem Einkommen Gerichtskostenbeihilfe beantragen. Sollte das genehmigt werden, trägt der Staat die Kosten (Achtung: Es gibt Anwälte, die trotz Gerichtskostenbeihilfe einen kleinen Obolus berechnen, den man selber zahlen muß. Ist leider rechtens, aber nicht besonders schlimm, weil man ja in Raten zahlen kann.)
Wenn Einer ein ausreichendes Einkommen hat, muß er die Kosten selber tragen.
Falls sich ein Ehepaar einig ist, kann man das sogar über nur einen Anwalt regeln lassen (ist aber ja eher selten)
Das mit dem Haus ist natürlich so eine Sache. Wenn ihr Beide im Grundbuch steht, muß das Haus mehr oder weniger aufgeteilt werden. Wer es behalten will, muß den anderen auszahlen. Und da ein Haus „Wert“ bedeutet, denke ich, daß das bei den Kosten eine Rolle spielen wird.
Aber es ist immer besser sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Meist ist das erste Gespräch kostenlos….
Es wird geteilt…..er sollte Gerichtskostenbeihilfe beantragen!
Es kommt auf das Einkommen an,wenn sie Rentner sind und wenig Rente haben,dann gibt es Prozeßkostenhilfe und sie brauchen nichts dazu steuern! Den Antrag dafür hat der Rechtsanwalt und leitet alles in die Wege.
Die Kosten für Rechtsanwalt zahlt jeder selbst, die Gerichtskosten werden, nachdem der Streitwert festgesetzt wurde, ermittelt und geteilt. Es gibt die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen, wenn die Partei „arm“ im Sinne des Gesetzes ist. Dazu muss das Einkommen offengelegt werden. Das Gericht prüft dan, ob Prozeskostenhilfe mit oder ohne Ratenzahlungen gewährt werden kann. Es ist möglich, die Prozesskostenhilfe auch nach der Gewährung zu widerrufen oder zurückzufordern, wenn die Partei doch „zu Geld kommt“. Man kann Kosten sparen, indem man, z.B. einen gemeinsamen Anwalt beauftragt und sich im Vorfeld über alles einigt, wozu man kein Gericht braucht, z.B. Hausrat, Sorgerecht etc.. Der Versorgungsausgleich und Zugewinn nimmt meistens den Löwenanteil der Auseinandersetzung ein; auch hier hilft eine Einigung, Kosten zu sparen.
das wird vor gericht entschieden und ist auch verhandlungspunkt im verfahren.
Bei einer Scheidung bezahlt jeder seinen eigenen Anwalt, die Gerichtskosten werden geteilt. Wie das Haus und das vermögen aufgeteilt wird kommt darauf an ob das Paar einen Ehevertrag hat in dem das ales geregelt ist, wenn nicht wird alles geteilt.
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