Wie werde ich die Gläubiger meiner verstorbenen Mutter los?
15 Oktober 2010
14 Comments
Meine Mutter ist vor ca 3 Wochen gestorben.Das Erbe trete ich nicht an.Sie hatte kein Geld,nur eine kleine Rente.
Ich bin selbst arbeitslos wegen einer chronischen Krankheit.Nun kommen dauernd Rechnungen zu mir.Einmal wollen sie Telefongebühren (Klinik),dann ist es eine Apotheke….
Heute hat mich jemand ziemlich ruppig am Telefon angemacht,ich soll jetzt die Rechnung zahlen,das wäre ja keine Vorgehensweise.Ich hab gesagt ich hab selber kein Geld,da kann ich nicht noch die Rechnungen für meine verstorbene Mutter begleichen.
Ich weiß bald nicht mehr wie ich mich verhalten soll.
Kann ich eine Kopie der Erbausschlagung an die schicken?Reicht das?
Und was soll ich machen wenn die mich nicht in Ruhe lassen?Ich bin eh schon fertig genug
Du bist für Schulden Deiner Mutter nicht verantwortlich wenn Du das Erbe glaubwürdig ausgeschlagen hast.
Teile es den Gläubigern Deiner Mutter einmal per Einschreiben mit unter der Androhung von anwaltlichen Schritten bei weiteren Belästigungen.
mfG gw38
Ja, schicke ihnen die Kopie der Erbauschlagung zu und verlange, dass die dich in Ruhe lassen. Gläubiger können nervig sein, aber wenn du nicht Erbin bist, hast du nichts mit der Sache zu tun und die Gläubiger sollen zusehen, wie die ihr Geld bekommen. Es ist nicht dein Problem.
Und wenn jemand mal wieder blöd am Telefon hat: Jedes Telefon hat ein Auflege-Knopf!
Was Du vorschlägst das reicht. Danach kannst Du die Gläubiger nur noch ignorieren.
Wenn Du das Erbe ausgeschlagen hast, brauchst Du die Rechnungen auch nicht bezahlen.
Kopie schicken ist gut, aber eigentlich nicht notwendig!
hallo,
wenn das nicht fruchtet was meine beiden Vorgänger schreiben, gehe zu einer kostenlosen Schuldnerberatung, die helfen Dir.
Viel Glück und Erfolg
Gf
Hallo Lexi,
zuerst mein aufrichtiges Beileid. Was meine Vorschreiber geäußert haben, stimmt schon halbwegs. Falls Du allerdings Kinder hast, wird es komplizierter. Dann wären sie nämlich automatisch Erben und die Schulden hängen dann weiter an Euch. So habe ich zumindest den folgenden Link verstanden:http://www.wer-weiss-was.de/theme64/arti…
Gruß aus Braunschweich
Johannes
wenn die Erbschaft ausgeschlagen wurde musst Du auch nicht für die Hinterlassenen Schulden aufkommen.
Die Frist um eine Ebschaft auszuschlagen bertägt 6 Wochen!
Hallo!
An Deiner Stelle würde ich mich da einmal bei jemandem vom Fach informieren. Erste rechtliche Informationen bekommt man bei einigen Anwälten gratis (vorher Fragen!).
Liebe Grüße
Wenn Du das Erbe ausgeschlagen hast, musst Du nicht zahlen. Auf Mahnbescheide würde ich reagieren und draufschreiben, dass du kein Erbe bist und die Mutter verstorben ist, nichts zu holen ist. Auf Anrufe würde ich sagen, dass die Mutter tot ist und kein Erbe vorhanden ist.
Einmal antworten. Dann auf den gerichtlichen Mahnbescheid warten und dort mit Kopie der Erbausschlagung ablehnen.
Ich möchte dir mein Beileid zum Verlust deiner Mutter aussprechen.
Es ist, gelinde gesagt, eine Schweinerei, was manche sich Trauernden gegenüber erlauben :-(.
Wenn du das Erbe ausgeschlagen hast musst du nicht zahlen, es sind ja nicht deine Schulden.
Aber wie ich dir auf eine andere Frage hin schon geschrieben habe musst du die Ausschlagung binnen sechs Wochen gegenüber dem Nachlassgericht erklären (§§1944,1945 BGB)! Sonst bist du Erbe und musst zahlen.
Die ganz hartnäckigen Gläubiger werden vermutlich dranbleiben und voraussetzen, daß man als Tochter für die Schulden der Mutter aufkommt.
Rein rechtlich haben die nach Auschlagung des Erbes natürlich keine
Möglichlichkeit Dich zu belangen.
Die Gläubiger versuchen natürlich mit allen Mitteln an ihr Geld zu kommen und auch etwas auf Dummfang zu gehen.
Schreibe denen einfach, dass Du für die Schulden Deiner Mutter nicht aufkommen wirst, da Du nicht Erbe bist. Als Anlage eine Kopie der Ausschlagungsbescheinigung.
Beispiel:
Forderungssache
Muster GmbH, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt gegen
Amalie Test, Teststraße 1, 45678 Testdorf
In obiger Forderungssache teile ich Ihnen mit, dass ich die Verbindlichkeiten der verstorbenen Schuldnerin nicht befriedigen werde, da ich nicht d. Erbe/Erbin der Verstorbenen bin.
Als Anlage füge ich eine Kopie der Erbausschlagungsbescheinigung zur Glaubhaftmachung bei.
Ich bitte Sie nunmehr, von weiteren Einzugsversuchen bei meiner Person Abstand zu nehmen.
Mit freundlichem Gruß
xxxx
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