Wer kennt sich mit Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte aus?
Folgendes, da ich heute meine Steuererklärung am PC für 2007 vorbereiten will, habe ich jetzt folgendes Problem.
Ich habe meine alte Lohnsteuerkarte noch nicht vom Arbeitgeber zurückbekommen.
Ich kann aber anhand der Lohnabrechnungen nachvollziehen, welche Beträge auf der Lohnsteuerkarte stehen werden.
Da ist nur die Sache mit der Direktversicherung(Rentenvorsorge über die Firma).
Da die Beiträge zur Rentenversicherung ja t eilweise Steuerfrei berechnet werden, habe ich jeden Monat zwei verschiedene Bruttogehälter auf der Lohnabrechnung stehen.
Welchen Bruttolohn muss ich jetzt nehmen?
Den gesamten, oder den nach Abzug der Direktversicherung?
Und damit die Frage jetzt noch komplizierter wird, muss ich bei einer elktronischen Steuererklärung(Elster) eigentlich noch Unterlagen oder die alte Lohnsteuerkarte mit der Post ans Finanzamt schicken?
Theoretisch will die Finanzbehörde immer selbst vom gesamt Brutto rechnen.
Eine Erfahrung aus meinen Steuer Erklärungen: warte bis du deine Unterlagen beisammen hast.
Sonst machst du die Erklärung doch nur mehrfach weil du ständig Dinge Nachtragen musst.
Selbst Arbeitgeber mit großem Büro Aufwand liefern die Unterlagen vor ende Januar.
Wünsche reiche Rückzahlung Mell
Diese Frage hat mit der normalen Eintragung (Einteilung der Steuerklasse Eintragung der Freibeträge)nichts zu tun diese Auskunft kann nur vom Finanzamt(telefonisch ist es Gebührenfrei, wenn schriftliche Auskunft ist es Gebührenpflichtig oder vom Steuerberater sicher gegeben werden.
1. Du bekommst deine Steuerkrte vom Arbeitgeber nicht zurück,
sondern nur noch die elektonische Lohnsteuerbescheinigung.
2. Bruttogehalt ist der Betrag der Dir „vor Abzug“ der Direktversicherung zusteht.
3. Die Direktversicherung ist in der Ansparphase steuerfrei, wird aber bei Auszahlung (z.B. als Rente) „zum Teil“ nachhaltig besteuert, „kann“ aber auch zu 100% der Besteuerung unterliegen.
Darüber wird bei Auszahlung eine besondere Bescheinigung ausgestellt.
4. Ich empfehle die elektonische Lohnsteuerbescheinigung zur Hand zu nehmen, damit Du exakte Zahlen hast,
und nicht nach Gehaltsabrechnungen vor zu gehen.
abwarten bis von der firma die elektronische lohnsteuerkarte zurück ist dann erst antrag stellen.
das finanzamt bekommt auch eine kopie davon von deiner firma und kann dann vergleichen
Am Vereinfachten „Elster“-Verfahren lohnt es sich nur teilzunehmen,wenn ausserhalb der Pauschbeträge keine Weiteren Werbungskosten oder aussergew.Belastungen angefallen sind,die per beleg nachgewiesen werden müssen!
Sobald ein einziger Beleg dazu kommt,fahre ich einmal im Jahr lieber direkt zum FA.
Mir wurde nach persönlichem Erscheinen in den letzten Jahren kein Abzug vorgenommen!
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