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Hat jemand Erfahrungen mit einem Teil Erwerbs Renten Antrag wegen Bandscheibenvorfall?

15 Oktober 2010 4 Comments

Habe definitiv Bandscheibenvorfall und arbeite 6 Stunden in der Altenpflege. Möchte jetzt runter gehen auf 4 Stunden und einen Antrag auf eine teilweise Ewerbsunfähigkeit stellen- Wie muss man da vorgehen? Und hat das überhaupt Sinn?

4 Comments »

  • swissnic said:

    Bandscheibenvorfall ist behandelbar, da gibt’s sehr viele verschiedene Möglichkeiten. Von einer rein mechanischen Atlantotec-Behandlung (die würde ich Dir dringend empfehlen, siehe Link) bis zur Entfernung von überstehenden Bandscheiben-Teilen zum Ersatz durch eine künstliche Bandscheibe oder dann Schmerz-Immunisierungs-Spritzen.
    Bloss die sogenannte Fusion von Wirbeln ist wegen grosser Gefahr von Folgeschäden zu vermeiden.

  • Tanabahi said:

    es gibt verschiedene formulierungen eines bandscheibenvorfalls. ist es eine vorwölbung, die oft auch schon als bandscheibenvorfall benannt wird, oder ist es ein austritt der gallertmasse aus der bandscheibe?
    beides ist reversibel, kann sich zurückbilden, manchmal erst nach jahren, von daher ist es kein starres krankheitsbild, welches so bleiben wird.
    allerdings ist die tätigkeit der altenpflegerin damit passé. ich hatte selbst das problem, war auch in der altenpflege und konnte den beruf nicht mehr ausüben. ich bin dann heilpraktikerin geworden, habe aber jahre nach dem ausstieg aus der altenpflege dennoch einen bandscheibenvorfall auf 3 etagen mit nervenwurzelbeteiligung bekommen, der erst nach anderthalb jahren wieder in ordnung war.
    ich denke also nicht dass du erfolg haben wirst.

  • saw said:

    Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegen bei Ihnen vor, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung mindestens 3 aber weniger als 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.

  • helena19 said:

    Versuchen würde ich es auf alle Fälle. Lasse dir einen Rentenantrag zusenden, fülle diesen aus und reiche ihn wieder ein. Alles Weitere wird dir dann von der Rentenversicherung mitgeteilt. Wahrscheinlich wirst du erst einmal zu einem Gutachter geschickt, der dich untersucht und begutachtet.

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