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Wie wird der Neben verdienst auf die Rente angerechnet, wenn 345€ übersteigt?

15 Oktober 2010 3 Comments

„Seit dem 01.01.2008 beträgt die monatliche Hinzuverdienstgrenze bei einer Vollrente 400,00 Euro brutto. Diese Grenze ist statisch und gilt bis zum Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird.“
„Auf Anfrage informieren wir Sie gerne über die für Sie maßgebenden Hinzuverdienstgrenzen sowie über die Möglichkeit, diese Grenzen zulässig zu überschreiten.“http://www.deutsche-rentenversicherung.d…

3 Comments »

  • elli said:

    In OE gaebe es ganz grob gesagt zweierlei zu beachten:
    1. Bis 65 darfst eben nur bis zur Hoechstgrenze dazuverdienen, sonst
    ruht die Pension.
    2. Ab 65 kannst ohne Schaden fuer die Pension unbegrenzt
    dazuverdienen
    Aber versteuern musst Du jeglichen Zuverdienst (ob 65 oder nicht) , d.h. am Jahresende Steuererklaerung abgeben.

  • Orpheus said:

    Diese Grenze von 345 Euro gab es mal für Frührenter, wurde aber Anfang des Jahres aufgehoben. Von daher gibt es keine Kürzung.http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/…

  • Johnny Bravo said:

    Das kommt auf dein Alter an. Wenn du über 65 bist, darfst du unbegrenzt dazu verdienen. Unter 65 liegt die Grenze bei 350 € brutto.

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