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Heitzkosten gespart und der Staat greift zu?

15 Oktober 2010 7 Comments

Oma bekommt Grundsicherung zu ihrer Rente,nun hat sie Heizkosten gespart und der Staat zieht ihr die Kohle wieder ab.Nun frage ich mich warum soll die alte Dame sparen?Darf das überhaupt sein?

7 Comments »

  • Jens said:

    Auch wenn es sich natürlich unfair anhört und Empörung durchaus gerechtfertigt ist sollte man trotzdem bedenken: Wenn Sie eine Nachzahlung von den Heizkosten bekommen hat, übernimmt das auch das Amt. Es ist nicht so, dass das Amt nur dann zulangt, wenn man Guthaben hat, es gibt auch, wenn man nachzahlen muss.
    Ich würde daher plädieren, dass mein einen Teil der Rückerstattung behalten darf, wenn man Heizkosten gespart werden.
    Übrings: Bei ALG2 Empfänger ist das genauso!

  • Jayok said:

    Die Antwort ist seid das eingeführt wurde…Nur Heizkosten sparen, wenn dir die Umwelt am Herzen liegt. Alles was über ist wird abgezogen. Anders ist das beim Strom.

  • joymaste said:

    Das darf sein.
    Die Grundsicherung ist ein genau errechneter Betrag, den deine Oma erhält. Hat sie jetzt so gut gewirtschaftet, dass sie weniger ausgegeben hat, wird ihr der ersparte Betrag abgezogen.
    Sie hat ja weniger verbraucht, als ihr vom Staat zusteht,.
    Tipp: Heizungen aufdrehen.

  • wow said:

    so ist es – und das ist eine richtig dumme Sache, sowohl für den energiebewussten Verbraucher, weil er Energie spart und dafür bestraft wird – als auch für den Staat, d.h. den Steuerzahler, der das hieraus resultierende „lecko mio“ des Verbrauchers, weil es sich nicht zu sparen lohnt, bezahlen muss.
    Das ist wirklich nur noch zum Kopfschütteln!
    Diejenigen Herrschaften, die in Berlin so einen Krampf verzapft haben, gehören aus meiner Sicht für ihre per Gesetz beschlossene überflüssige Belastung unserer Umwelt sowohl als Umweltsünder als auch für die damit verbundene Steuergeld-Verschwendung abgewählt!

  • Sebistyl said:

    Wenn sie Grundsicherung bekommt, spart sie leider nicht wirklich – ist einfach so lt. Gesetz

  • Peter K said:

    Ja. Die Rechtsprechung ist insoweit eindeutig und auch nachvollziehbar: Die Kommune zahlt die Miete und (fast) alle Betriebskosten hat also auch Anspruch auf eventuelle Errstattungsbeträge, die der Oma allerdings ausgezahlt, jedoch mit künftigen Leistungen wieder verrechnet also abgezogen werden.
    Will sie nicht mehr sparen und kommt es zueiner Nachzahlung prüft der Leistungsträger dann allerdings ob unwirtschaftliches Handeln ursächlich für die Nachzahlung war und sie muß dafür alleine aufkommen, wenn es so war und ihr nachgewiesen wird.

  • stadtleo said:

    Hallo,
    der Staat braucht Geld für die ,,Bad Banks !
    Für diese ,,Erdnüsse,, was deine Oma gespart hat gehen diese mittags gerade mal Spargel essen !
    Der Staat sind wir und wir haben diese Nieten in Anzügen durch unser kleines Kreuz gewählt -deshalb ist es Zeit für eine Änderung in diesem Jahr !

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