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Was passiert eigentlich mit einer erworbenen Betriebsrente, wenn der Betrieb pleite geht?

15 Oktober 2010 2 Comments

Scheidet ein Arbeitnehmer mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft aus seiner Firma aus und geht sein Arbeitgeber in Konkurs, so übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein die vom früheren Arbeitgeber zugesagte Betriebsrente – allerdings ohne die ursprünglich vorgesehene Dynamisierung; dieses Recht steht nur denen zu, die im Insolvenzfall ihrer Firma bereits Betriebsrentner waren. (Bundesarbeitsgericht, 3 AZR 458/98; 3 AZR 494/98).

2 Comments »

  • Sir aus Kiel said:

    PP
    Persönliches Pech
    Rent kommt aus einem Firmen-Fond
    Keine Firma – kein Fond

  • Mr. T said:

    In der Regel gibt es einen Insolvensverwalter, an diesen sind alle Forderungen zu richten. Der versucht die Gläubiger aus der Restmasse zu bedienen. Nach Möglichkeit anteilig. Meines Wissens die Banken zuerst. Wo aber nichts zu holen ist sind alle Mühen vergebens.

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