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Mein Mann und ich sind beide Rentner und haben erst kürzlich geheiratet.Nun würde es uns interessieren…?

14 Oktober 2010 9 Comments

wie lange man verheiratet sein muß damit man im Falle eines Todes die Rente des anderen bekommt? Manche sagen 1 Jahr und manche 2 Jahre. Weiß es jemand genau? Um die Frage nicht so unpassend aussehen zu lassen, ich wünsche mir mind. noch 20 Jahre mit meinem Mann zusammen zu leben.

9 Comments »

  • ஜ.DARK.ஜ said:

    07. Mai 2009 – Stichworte:
    * Witwenrente
    Eine Witwenrente gilt normalerweise zur Absicherung des allein bleibenden Ehepartners. Allerdings entschied jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in einem am Dienstag verkündeten Urteil, dass grundsätzlich kein Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente besteht, sollte das Ehepaar vorher nicht mindestens ein Jahr miteinander verheiratet gewesen sein. Damit wurde die seit 2002 geltende gesetzliche Regelung erstmals vom BSG bekräftigt. Nach Entscheidung der Kasseler Richter diene die Witwenrente dazu, den Ausfall des Unterhalts abzumildern. Bestehe diese Ehe jedoch weniger als ein Jahr, sei es der Witwe oder dem Witwer zuzumuten, sich auf die neue Situation ohne zusätzliche Rente einzustellen.
    Ingeborg war ne sekunde schneller :-)

  • Zimmerli said:

    Witwen,- oder Witwerrente bekommt man, wenn man mindestens ein Jahr verheiratet war.
    Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent, die große Witwenrente 60 Prozent von der Rente, die der Verstorbene bezogen hätte (hochgerechnet bis zum 60. Lebensjahr). Die große Witwenrente erhalten alle, die das 45. Lebensjahr vollendet oder Kinder unter 18 Jahren haben. Die kleine Witwenrente erhalten alle bis zum 45. Lebensjahr ohne Kinder.
    Neu ab 2002:
    Für Ehepaare, die nach dem 1. Januar 2002 geheiratet haben oder Ehepaare, die am 1. Januar 2002 beide unter 40 Jahre alt waren, gibt es nur noch 55 Prozent Hinterbliebenenrente.

  • Peter K said:

    1 Jahr ist Minnimum.
    Nachdem Du Deine persönliche Lebenserwartung mit mindestens 20 Jahren angibst sind zumindest Deine Interessen klar definiert.

  • hulga said:

    ein jahr musst du verheiratet sein, um anspruch zu haben.
    ich wünsche euch beiden, noch viele glückliche gemeinsame jahre!
    grüsse
    hulga

  • Ingeborg said:

    1 Jahr reicht :-)
    siehe hier –> http://www.renten-fakten.de/witwenrente-…

  • Noreia11 said:

    1 jahr

  • Sebistyl said:

    1 Jahr

  • Teetasse said:

    Mir sind da keine Fristen bekannt.

  • kamikatz said:

    Ui ui ui , planst du ein Ableben?

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