Welcher Beitragssatz ist bei Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung?
15 Oktober 2010
2 Comments
krankenversicherung: einheitlich 14,9 %
Rentenversicherung : 19, 9%
Arbeitslosenversicherung: 2,8%
Jeder Arbeitgeber(AG) und Arbeitnehmer(AN) zahlen hier jeweils die hälfte, nur bei der KV zahlt der der AN 7,9 % und der AG 7% alles wird jewils vom bruttogehalt abgerechnet.
http://www.guckmal.de/beitragssaetze-soz…
Das trifft es, denk ich, auf den Punkt. Viel Spaß damit!
Hallo.
bei 2000 € Brutto hast Du als Arbeitnehmer diese Abgaben:
Krankenkasse 14,00% 140,00 € ; 50% trägt der Arbeitgeber
Zahnarztversicherung 0,90% 18,00 €
Arbeitslosenvers. 2,80% 56,00 € ; ab 1.1.2011 auf 3,0 %
Pflege 1,95% 39,00 €
Gruß Hansi
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