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Bekommt nach dem Tod des Mannes die Witwe noch drei Monate die Rente?

15 Oktober 2010 4 Comments

Oder hat sich da etwas an der gesetzlichen Regelung geändert?

4 Comments »

  • ஜ.DARK.ஜ said:

    Für die ersten 3 Monate erhalten Sie als Witwe beziehungsweise Witwer die volle Rente, die Ihrem verstorbenen Ehegatten zugestanden hätte. Man bezeichnet dies als so genanntes Sterbevierteljahr.
    Während des Sterbevierteljahres erfolgt keine Einkommensanrechnung.http://www.deutsche-rentenversicherung-b…

  • Schlaume said:

    Hallo
    Also die gesetzliche Rente einens Verstorbenen, wird für 1 Monat also den Sterbemonat ohne Kürzung ausgezahlt.
    Danach kommt es darauf an, ob der Verstorbebene einen Ehepartner hatte oder nicht.
    “ Wenn ja “ bekommt der Partner noch für 3 Monate die volle Rente ausgezahlt. Ab den 4 Monat giebt es die gekürzte Witwen/Witwer Rente. Die kann nach altem Recht 60% der bisherigen Rente sein. Nach neuem Recht sind es nur noch 55% der bisherigen Rente.
    “ Wenn es keinen Ehepartner giebt „, wird die Zahlung der Rente eingestellt.

  • aVorname said:

    Hallo,
    ja nach dem Tod des Mannes bekommt die Witwe drei Monate die Rente. Das nennt sich Vorschußrente. Da hat sich noch nichts geändert. Erst nach drei Monaten bekommt die Witwe dann ihre Witwenrente.
    Viele Grüße…

  • Zimmerli said:

    Das ist immer noch so und hat sich auch nicht geändert und man muss ja dann gleich die Witwenrente beantragen.

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