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Versicherungsschutz während Sterbegeldzahlung und Witwenrente?

15 Oktober 2010 4 Comments

Hallo!
Ich muss folgendes dringend wissen: Von meiner Bekannten ist der Ehemann verstorben. Derzeit bezieht sie ein Sterbegeld (ca. 3 Monate) und danach eine Witwenrente.
Meine Frage ist nun, ob meine Bekannte während dieser Zeit krankenversichert ist (während der Zeit der Sterbegeldzahlung und Zahlung der Witwenrente).
Vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß, Tim

4 Comments »

  • Conseill said:

    Ich nehme mal an, das Du folgendes meinst:
    Der Verstorbene hat bislang eine Rente (Altersrente oder Erwerbsminderungsrente) aus der gesetzlichen Rentenversicheerung (GRV) bezogen.
    Es gibt kein Sterbegeld in der GRV. Beim Tode des Versicherten wird die Rente für 3 Monate in bisheriger Höhe weitergezahlt; diese 3 Monate sind aber schon Hinterbliebenen-Rente (Witwenrente) und wirde ohne Ein-kommensanrechnung des Hinterbliebenen gezahlt. Ab dem 4. Monat beträgt die Witwenrente 60 % der bisherigen Versichertenrente (brutto). Davon sind noch die hälftigen Beiträge zur Krankenversicherung und die vollen Beiträge zur Pflegeversicherung abzuziehen.
    Unter diesen Bedingungen ist davon auszugehen, das die Witwe in einer gesetzlichen Krankenkasse weiterhin durch den Rentenbezug krankenversichert ist, insbesondere dann, wenn die Witwe vorher im Rahmen der Familienversicherung mitversichert war.
    Die Prüfung und ggfls. Feststellung des krankenversicherungsrechtlichen Status der Witwe erfolgt mit dem Antrag auf Hinterbliebenenrente. In diesem Rahmen muß auch die sog. KVdR (Krankenversicherung der Rentner) geklärt werden. Das geschieht durch eine gesonderte Meldung mit dem Vordruck R810 der Rentenversicherung (kann man im Internet genau mit diesem Begriff herunterladen, außdem ein mehrseitiges
    Merkblatt dazu).

  • RL said:

    Wenn sie bisher über ihren Mann versichert war (Familienversicherung) bietet sich die Einholung einer Auskunft bei DER Krankenversicherung an.
    So erfährt sie auch aus erster Hand, wie es weitergeht bzw. weitergehen kann.

  • der_eisb said:

    Normalerweise ist sie ab dem Datum der Antragsstellung über die KDR: Krankenkasse Der Rentner versichert. Es gehen von der Rente die gewöhnten Prozente ab, im moment 14,9% laut i-net.
    bekomme selbst ne halbweisenrente.

  • DR Eisendraht said:

    Das steht haargenau in den Versicherungsbedingungen. Meiner Meinung nach nicht, denn sonst wäre ihr das von einer Kasse mitgeteilt worden.

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