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Wieso hat man nicht den anspruch auf volle Rente nach 45jahren Arbeit!?

15 Oktober 2010 10 Comments

Wenn mein Mann 45Jahre durch gehend Arbeiten war.Und noch nie in seinem Leben arbeitslos gewesen ist, hat aber erst das alter von 58 Jahre erreicht! Muss er wenn er in Rente geht Abzüge von seiner Rente hin nehmen! Das ist aber nicht im Grundgesetz verankert! Dort steht, das jeder nach vollen 45Jahren Arbeit den vollen Anspruch auf seine volle Rente hat!Es darf doch nicht sein, das ein produktiver Arbeiter, der sich die Kniehe und Hände Kaputt Schuftet weniger rechte hat als ein von uns finanzierter Beamter!Der kann nicht gekündigt werden! Produktive Arbeit kommt bei denen im Wortschatz nicht vor!Sie können sich alle Nase lang Krankschreiben lassen und haben auch noch ein Anspruch auf ,,Rente“ !Wenn man drei Jahre als Beamter tätig war, egal wie alt man ist! Die Stecken sich die Gelder von unseren Steuern ein und wir müssen trotz Gesetz bis zum Umfallen Arbeiten?Das darf doch so nicht sein!

10 Comments »

  • Politically Incorrect said:

    Gut.. du meinst, eine Ungerechtigkeit feststellen zu können. Wieso schiebst du alle Schuld auf die Beamten? Dein Mann hatte auch die Möglichkeit, Beamte zu werden. Er hat sich bewusst dagegen entschieden. Manchmal ist es eben doch sinnvoll, eine längerfristigere Entscheidung clever zu wählen. Dein Neid ist bodenlos. Beamte zahlen selbst Steuern!
    In Deutschland hat laut GG jeder das Recht, seine Berufswahl frei zu wählen.

  • John D said:

    Was hat denn Rente mit dem Grundgesetz zu tun?
    „Dort steht, das jeder nach vollen 45Jahren Arbeit den vollen Anspruch auf seine volle Rente hat!“
    Dann musst du in einem anderen Land leben, in Deutschland steht das nicht im Grundgesetz.

  • i p said:

    recht hast du mich haben sie nach 46 jahren einzahlen mit 380 euro in rente geschickt jeder asylant hat mehr und lacht sich tot über die doofen deutschen das ist die deutsche wirklichkeit

  • leuchtsp said:

    Beamte mal außen vor gelassen.
    Aber es gibt in D nun mal das vorgeschriebene Rentenalter, das man zur vollen Rente erreicht haben muss.
    Ich kann froh sein, wenn ich mit 67 in Rente gehe und überhaupt noch welche bekomme :-(

  • RL said:

    Falsche Aussagen zum Thema Rente …
    … sind unverwüstlich wie Unkraut und ansteckend wie Schnupfen: Falsche Aussagen zum Thema Rente machen unter Kolleginnen und Kollegen oft die Runde und werden vererbt. Hier einige Beispiele:
    Falsch: „Wenn ich 45 Jahre Beiträge gezahlt habe, kann ich mit 60 in Rente gehen!“
    Richtig: 45 Versicherungsjahre allein reichen nicht aus. Mit 60 in Rente gehen können nur Frauen, Schwerbehinderte sowie Versicherte nach zwei Jahren Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit, wobei in der Regel Rentenkürzungen in Kauf genommen werden müssen. Wer 45 Pflichtjahre hat und vor 1943 geboren ist, bekommt allerdings die Rente dann ohne oder mit erheblich geringeren Kürzungen. http://www-e.uni-magdeburg.de/gprumd/pbl…
    Was Dein Geseire jetzt mit Beamten und Grundgesetz zu tun hat verschließt sich mir jedenfalls. („Wenn man drei Jahre als Beamter tätig war, egal wie alt man ist! „) – Wer erzählt denn so einen Mist?

  • torhah said:

    Er hat vermutlich auch den Anspruch, nur halt noch nicht jetzt. er kann beim Rententräger erfrtagen, ab wann er ohne Abzüge in Rente gehen kann. Bis dahin muss er sich alleine über Wasser halten. Entweder arbeiten, oder, falls arbeitslos, Arbeitslosengeld, ggf. Hartz 4 oder Erspartes.
    Nach „sozialer Gerechtigkeit“ wird in Deutschland ja nur bei den Taugenichtsen (ja, ja,…) gefragt. Die Leute, die ihr ganzes Leben geschuftet haben, sind oft dumm dran: Arbeitslos mit 58, Alg bis 60 und dann… Rente mit 63. Dazwischen wird´s eng. Hartz 4 gibts dann oft nicht, weil man ja sein ganzes Leben für den Ruhestand gespart und entsprechend etwas „Vermögen“ hat.
    Es ist zum Heulen!

  • Hans-J. St. said:

    Der volle mögliche Anspruch ist, je nach System, mit 40 Jahren Arbeit erreicht, was aber nichts mit dem Renteneintrittsalter zu tun hat, was, sollte man das erreicht haben bei 65 liegt, sollte man das nicht erreicht haben bei 67 liegt. Hört man, warum auch immer, früher auf, dann gibt es Abzüge. Sind 2 paar Schuhe. Hier Ansprüche, da erfüllte Mindestzeit. Die Mindestzeit soll verhindern das Menschen zu früh als „Zahler“ ausfallen und aus dem „Arbeitsleben“ wegfallen. Innerhalb dieser Zeit gibt es dann auch Grenzen was die Arbeitsjahre betrifft. Bei meiner Zusatzrentenversicherung im Öffentlichen Dienst ist die Grenze 40 Jahre. Das heißt, bei 40 Jahren und mehr an Arbeit und einem Lebensalter von 65 Jahren habe ich das Maximum erreicht. Weniger Lebensjahre, weniger Abreitsjahre – beides verringert den Nutzen.
    Maximum an Leistung ist also nur zu erwarten, wenn beide Grenzen erfüllt werden. > 40 Dienstjahre, 65 J. Alter.

  • Aberhall said:

    Um an die Rente zu kommen sollte man :
    1).- das Rentenalter erreichen.
    2).- bestimmte Zeit von Arbeitsjahren geleistet haben.
    Und alles das ändert je nach Regierung, Arbeitslage, Wirtschaftssituation,..

  • .**. said:

    Für Beamte gelten exakt die gleichen Mindestaltervorschriften, und kein Beamter hat nach 3 Jahren einen Rentenanspruch, es sei denn, er ist in einem politischen Amt tätig. Das ist allerdings ein verschwindend geringer Anteil der Beamten. Wer vorher geht, muss die gleichen Abzüge hinnehmen, wie ein Arbeiter oder Angestellter. Und wenn Du davon ausgehst, dass `wir´ die Beamten finanzieren, die im übrigen nicht weniger Steuern zahlen als alle anderen, solltest Du mal bedenken, dass so gesehen auch jeder Arbeiter von den Leuten finanziert wird, die das von ihm hergestellte Produkt kaufen. Also: was soll das unsachliche Lamentieren? Über Sinn und Gerechtigkeit der aktuellen Rentengesetze kann man sicher diskutieren, dafür sollte man aber wissen, wovon man redet.

  • sheere51 said:

    @unailona
    Was ist denn mit den Polizisten, Berufsfeuerwehrleuten etc.? Die setzen jeden Tag ihr Leben aufs Spiel und manchmal für einen sehr geringen Lohn (auch Beamte). Es ist dummes Zeug, so über die Beamten herzuziehen. Die bezahlen genau wie wir Steuern usw. Davon einmal abgesehen sind meistens in den Verwaltungen die Beamten recht dünn gesät. Um alle Fragen zu beantworten,
    ich bin keine Beamtin.

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