Müssen eigentlich auch Verlage, die nicht Mitglied in einem Verband sind, in das Versorgungswerk der Presse ei
15 Oktober 2010
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Sprich: ist der Tarifvertrag in Bezug auf die Betriebsrente auch für nicht in Verbänden organisierte Verlage bindend?
Punkt 1: Es handelt sich bei der Pflichtversicherung für angestellte Redakteure beim Versorgungswerk nicht um eine Betriebstrente. Es ist eine Lebensversicherung, für die der Verlag 5,0 Prozent vom Gesamtbrutto einzahlen muss, der Angestellte leistet einen Pflichtbeitrag in Höhe von 2,5 Prozent. Die Versicherung wird vom Versorgungswerk verwaltet, auch nach Ausscheiden aus dem Verlag kann der Versicherungsnehmer die Versicherung auf freiwilliger Basis weiterführen – natürlich ohne Beteiligung seines ehemaligen Arbeitgebers. Daher ist es keinesfalls eine Betriebsrente.
Punkt 2: Verlage, die nicht an einen Zeitungs- oder Zeitschriftenverband angeschlossen sind, unterliegen keinem Gehaltstarifvertrag – und damit auch nicht den „Bestimmungen der Altersversorgungstarifverträge“ (so heißen die). Das ist für die dort angestellten Redakteure doppelt bitter, betrifft aber immer mehr Kolleginnen und Kollegen. Stichwort: Tarifflucht (Infos dazu unter http://www.djv.de/index.php, Suchwort „Tarifflucht“). Freiwillig versichern kann man sich natürlich als Journalist trotzdem, aber ohne Arbeitgeberanteile. Ob sich das rechnet, ist vom Einzelfall abhängig.
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