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Wer kommt für Bestattungskosten auf,wenn kein Vermögen vorhanden ist?

15 Oktober 2010 9 Comments

Gibt es Zuschüsse von der Krankenkasse ? Die verststorbene war Mitglied in einer Gewerkschaft, bekommt man von dort Zuschüsse?
Die verstorbene lebte von 2 Renten und zwei Zusatzrenten, werden diese nach dem Tod noch 3 Monate weitergezaht? Der Sohn der verstorbenen hat selbst kein Vermögen, bekommt Rente und Grundsicherung. Eine Lebensversicherung wurde im Dezember 2006 abgeschlossen, begünstigter ist der Sohn. Im Febuar 08 wurde aber noch ein Kredit aufgenommen und diverse Konten sind auch überzogen.

9 Comments »

  • Sandra K said:

    Wenn die Angehörigen kein „Vermögen“ haben, bzw der Verstorbene nicht hinterlassen hat, kommt das Sozialamt dafür auf. Normalerweise wird dann eine Feuerbestattung durchgeführt (ist billiger…). Bei einer Tante von uns war das so, als die Söhne (aus Russland) dann hierher kamen, mussten sie vorm Amt bestätigen, dass sie kein Geld haben, dann wurden praktisch die Konten der Mutter gesperrt und alles geschätzt, auch die Wohnung samt Einrichtung.

  • Schneewi said:

    Der Staat kommt nur dann für die Kosten auf wenn es keinerlei Nachkommen oder Vermögen gibt.
    In diesem Fall sind sowohl ein Sohn als auch eine Lebenversicherung vorhanden. Also wird es der Staat auch nicht bezahlen. Evt. Hilfe villeicht von der Gewerkschaft. (Bezweifle ich aber).
    Rentengelder werden sofort nach der Sterbeurkunde hinfällig. Da ist unser Staat auch sehr schnell. Was aber auch verständlich ist.
    Was mit den Kredit und mit den Konten passiert, kann dir warscheinlich nur die Bank sagen. Ich glaube aber das der Sohn hier keine Pflicht hat. Ist die LB-Versicherung allerdings über die Bank abgeschlossen worden, hmm wird es die Bank wohl an sich nehmen.
    Was mich aber wundert ist das die Bank einer Rentnerin überhaupt einen Kredit gewährleistet. Das machen die in der Regel doch sehr ungern oder?.

  • Wolle C. (Dixi) said:

    2004 sind mein Onkel und ein Monat später meine Mutter verstorben. 2005 ist mein Opa verstorben.
    Die Zuschüsse wurden am Anfang des Jahres eingestellt.
    Ich habe auch keinem Zuschuss bekommen.
    Die Rentenzahlung erlischt ab den Tag des Ablebens.
    Wenn der Verstorbenen ein Bankkonto oder Sparkonto hatte. Können die Bestattungskosten, Krankenhauskosten, Friedhofkosten u.a. Kosten die im Zusammenhang des Ablebens entstanden sind unter Vorlage der Rechnung ohne Erbschein beglichen werden.
    Diese Kosten werden sowieso an den Erben aufgeteilt. Für die Auszahlung des Rest Guthabens wird dann ein Erbschein benötigt.
    Wenn kein Geld auf dem Konto des Verstorben vorhanden ist, greift die Lebensversicherung. Mit der Sterbeurkunde bzw. Totemschein, sofort zur Versicherung und erst erkundigen viel Geld er bekommen würde und mit den Bestattungsunternehmen absprechen ob die Rechnung, dann erst beglichen werden kann, wenn das Geld da ist.
    Beachte es kommen noch weiter Kosten auf den Sohn bzw. Erben zu.
    – Krankenhaus
    – Friedhofverwaltung (Kapellennutzung, Grabstelle u.a.)
    – Steinmetz für Grabstein
    – Meldestelle für Sterbeurkunde
    – Stadt für die Lagerung
    Wenn kein Geld da ist, musst der Sohn sich an das Sozialamt wenden. Aber dann wird von dort bestimmt was für ein Sag genommen wird und wie die Bestattung ausgestattet wird.
    Nach der Auszahlung der Versicherung muss das Geld zurück gezahlt werden.
    Ich habe damals mein gesamtes Konto geplündert und meine Schwester hat kein Cent dazu gezahlt.
    Pro Beerdigung muss man ca. 3000 – 4500,- € bezahlen

  • John D said:

    Die Rentenzahlung endet mit dem Tod. Die Krankenkassen zahlen seit Jahren kein Sterbegeld mehr. Es kommt auf die individuelle Gewerkschaft an, ob ein Zuschuss gezahlt wird.
    Auch ohne Vermögen sind Angehörige für die Bestattungskosten verantwortlich. Nur im Fall vollkommener, nachgewiesener Mittellosigkeit (kein Einkommen, keinerlei Vermögen) springt auf Antrag das Sozialamt ein.

  • Petra said:

    Grundsätzlich die Erben, egal wie groß das Erbe ist. Es gibt bei manchen Gewerkschaften einen kleinen Zuschuß und einen bestimmten Zuschuß gibt es von der Krankenkasse. Ist aber nicht wirklich viel. Zumindest war das mal so, vielleicht wurde das ja acuh schon gestrichen im Rahmen der sozialen Sparmaßnahmen.

  • sheere51 said:

    Kinder sind immer verpflichtet, die Beerdigung der Eltern zu bezahlen. Man kann aber beim Sozialamt einen Zuschuss beantragen, ein Eigenanteil wird aber fast immer anfallen. Selbst wenn die Erbschaft abgelehnt wird, muss man zahlen. Ich spreche da aus eigener Erfahrung.

  • onlinesi said:

    Ich glaube in diesem Fall kommt das Sozialamt auf aber die Familienangehörigen müssen alles offenlegen und wenn es doch wo was zu holen gibt dann holen die sich das auch (wenn auch nur teilweiße) zurück.

  • The.Lami said:

    wenn gar niemand zahlen kann dann übernimmt es der staat aber dann bestimmt auch der staat welcher sarg usw

  • Wolfgang S said:

    Das Amt für öffentliche Ordnung (Ist kein Witz)

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