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Hat ein Beruf Einfluss auf das Rentenalter?

16 Oktober 2010 4 Comments

Mein Vater hat 15 Jahre in einem Kohlebergwerk gearbeitet. Darf er früher in Rente gehen? Aus anderen Fällen ist mir bekannt, dass Piloten beispielsweise früher in Rente gehen dürfen. Gilt das auch für andere Berufsgruppen, wie beispielsweise Minenarbeiter?

4 Comments »

  • Tesa said:

    Gesetzlich darf er erst mit 65 in Rente, zudem muss er 45 Jahre versichert gewesen sein. Man kann aber auch mit 60 in Rente gehen, zumindest noch, aber auch nur wenn man bereit ist 18 % Abzug hinzunehmen. Jeden Monat den dein Dad früher in Rente geht, wird werden ihm 0,3 % von seiner Rente die er mit 65 bekommen würde abgezogen.
    Es gibt sogenannte Vorruuhestandsregelungen. Diese werden aber durch den Arbeitgeber getragen. Ich kenn das von diversen Arebitegebern, die ihre älteren Mitarbeiter mit 58 oder so in den Vorruhestand schicken. Die Mitarbeiter verzichten im Umkehrschluss aber auf einen Teil Ihres Gehaltes. Das heißt also, sie sind dann nicht in Rente sondern im Vorruhestand.

  • schnucki said:

    es kommt auf den beruf an arbeiten die schwer körperlich sind da darf man eher in rente gehen das gilt für minenarbeiter, krankenschwestern, altenpfleger
    der beruf lehrehr zb. ist auf ein höheres rentenalter gesetzt

  • Tomtom said:

    Dein Vater ist als Mitarbeiter eines Kohlebergwerkes zwar auch in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert, jedoch gelten für ihn die Besonderheiten in der „knappschaftlichen Rentenversicherung“, denn in diesem Zweig der gesetz. Rentenversicherung sind die im Bergbau beschäftigten Arbeiter und Angestellten versichert.
    Langjährig unter Tage beschäftigte Versicherte haben Anspruch auf diese Altersrente, wenn das 60. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 25 Jahren erfüllt ist. Die 25 Jahre gelten aber nur für Beschäftigte mit ständigen Arbeiten unter Tage!!! Der normale Angestellte hat höhere Wartezeiten.
    Die normalen Bergleute ( also NICHT unter Tage) haben bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres Anspruch auf eine Rente, wenn sie im Bergbau vermindert berufsfähig sind.
    Es sei denn, der Versicherte ist 50 Jahre alt, kann eine wirtschaftlich gleichwertige Tätigkeit nicht mehr ausüben und hat die Wartezeit von 25 Jahren erfült, dann bekommt er auch die Bergbau-Rente.
    Also, bitte nicht verwechseln mit der Rente für normale Angestellte. Infos gibts auch bei der BfA

  • John D said:

    Noch eine Anmerkung zu Piloten: sie dürfen nicht, sie MÜSSEN in Rente gehen, weil davon ausgegangen wird, dass ab einem bestimmten Alter die geistigen und körperlichen Fähigkeiten nicht mehr ausreichen, um Verkehrsflugzeuge sicher zu fliegen. Privat dürfen sie natürlich weitermachen.

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