Soll die überhöhte Beamtenpension endlich den Renten angepasst werden, um die Gerechtigkeit herzustellen?
16 Oktober 2010
13 Comments
ich finde die renten sollen der beamtenpension angepasst werden
ich finde die renten sollen der beamtenpension angepasst werden
Möchte hier nur auf die wesentlichsten Unterschiede zwischen Beamtenpensionen und Renten hinweisen:
– Der Anspruch auf Pension, der Höhe nach, richtet sich nach den in den letzten zurückliegenden drei Jahren erzielten Einkommen. Damit ist es nicht selten der Fall dass speziell in diesem Zeitraum noch Beförderungen vorgenommen werden. Insbesonders die Partei der Grünen, unter Außenminister Fischer wurden Mitarbeiter der Ministerien noch vor den Neuwahlen entsprechend in höhere Gruppierungen befördert.
Bei Rentenansprüchen werden hier Durchschnittswerte aus dem gesamten Versicherungsverlauf zur Bewertung herangezogen.
Im Vergleich zu der Bemessung der beiden Pensions-, Rentenansprüche können daher die Bemessungsgrundlagen bei Pensionen bei über 120% angesiedelt sein. Es handelt sich damit um eine deutliche Besserstellung bei Pensionen.
– Die Pensionen werden immer nach der tatsächlichen Höhe der Besoldungsgruppe berechnet. Ein Staatsdiener der also 8.000 € verdient hat erhält auf der Basis dieses Einkommens später seine Pensionsansprüche.
Bei der Rentenansprüchen ergibt sich eine maximale Höhe der Berechnungsgrenze, egal wie viel und wie lange eingezahlt worden ist. Daher ist er der Vergleich zwischen einem Einkommen eines, z. B. Ingenieurs der freien Wirtschaft, und zu einem Beamten in entsprechende Position nicht gegeben da grundsätzlich der Beamte bei vergleichbaren Einkommen höhere Bezüge erhält.
– kein oder nur noch geringer Unterschied, Renten und Pensionen müssen bei entsprechender Höhe versteuert werden.
– von Beamten müssen keine Beiträge zur Rentenversicherung (Berichtigung, eine geringe prozentuale Beteiligung wurde zwischenzeitlich eingeführt) geleistet werden.
– da zwischenzeitlich auf Renten auch Krankenkassenbeiträge bezahlt werden müssen ist auch hier gegenüber der 50 prozentigen Selbstbeteiligung (angebliche Benachteiligung) von Beamten kein wesentlicher Unterschied mehr festzustellen.
Fazit:
Beamte sind nach wie vor besser gestellt.
Einschränkung ist dass Beamte mit niedrigen Diensträngen ebenfalls keine üppige Altersversorgung genießen. Damit sind jedoch nur gleichgestellt mit vergleichbaren Rentenbeziehern früherer kleiner Einkommen.
Da im Bundestag über 80% der Abgeordneten den Gruppen von Beamten und öffentlich-rechtlichen Bediensteten angehören (wenngleich auch diese Zugehörigkeit oftmals durch verklausulierte Bezeichnungen verdeckt wird) brauchen sich diese Kasten bezüglich ihrer Altersvorsorge keine Sorgen machen da diese Mitglieder der Gesetzgebung ausreichend dafür sorgen nicht schlecht gestellt zu sein. Es dient ja Ihrem eigenen Interesse.
Generell kann man sicherlich nicht von überhöhten Beamtenpensionen sprechen. Schließlich gibts auch hier verschiedene „Schichten“, den einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst. Guck dir doch mal die Zahlen an, wie viel das Fußvolk bekommt; davon kannst dir auch keine goldenen Löffel leisten und musst zusätzlich noch die Krankenversicherung selber zahlen.
Wenns um die Pensionen der höheren Beamten geht, dann finde ich auch hier keine Ungerechtigkeit, schließlich steht es jedem Menschen frei, den Job zu erlernen und auszuüben. Also steck mal den Neid zurück und leiste erst mal diese Arbeiten, bevor du meckerst.
Das und vieles mehr wird immer in der BRD ein Zankapfel bleiben warum???
Weil das Volk oder die Bürger nicht in der Lage sind mehr als 7 Personen unter einen Hut zu bekommen, also dann nehmen wir dieses doch alle gerne in kauf , motzen , schimpfen, labern, und wir alle wollen Weltverbesserer sein d.h. in Deutschland aber keiner steht auf und macht den Anfang oder den ersten Schritt ….es könnte ja in Arbeit ausarten oder man könnte sich Feinde schaffen oder oder oder
Solange wir nichts dagegen tun haben wir keine Chance daß unser Deutschland besser wird also sbleibt so wie es ist und wir schimpfen weiter
Beispiel ist doch die Diätenerhöhung der Bundestagsabgeordneten zu ihren 7000 € werden jetzt 3000 € Diäten erhöht und ein kleiner Mann der Familie zu versorgen hat muss, wenn er Lohnerhöhung möchte mit 5% das heißt z.B. bei 1200€ da sinds grad 60€ und da kann er sich ja viel leisten.
Der ganze Beamtenstatus ist ein Relikt aus der Feudalzeit. Leider ist der Bundestag mit Beamten durchsetzt (sie haben eben am meisten Zeit), so dass wir kaum mit der längst überfälligen Abschaffung rechnen können.
Ganz nebenbei: Auch Renten müssen versteuert werden, zusätzlich Krankenkasse bezahlt werden.
Ich bin auch dafür , dass man den beamteten Lokführern und den Schrankenwärtern , den Briefträgern , den Polizisten und so weiter ihre PENSIONEN anpasst an die gesetzliche RENTEN. Es sind nämlich nicht alle – LEHRER.
Dann bräuchten diese beamteten Menschen von ihrem NETTO-GEHALT auch keine private Krankenversicherung mehr zahlen……
Der Staat versorgt sie nämlich im Krankheitsfall kostenmässig nur zum Teil – meist ca. 50% – den REST müssen sie privat selber tragen bzw. sich privat selber versichern. Wie gesagt – vom NETTO-GEHALT. Nicht nur der BEAMTE selber, er muss es auch noch mit seiner FRAU und seinen KINDERN machen ….. nochmal gesagt —– das muss er von seinem NETTO-Gehalt tun und sich meist so zu 50% selber PRIVAT versichern.
Im Krankheitsfall – bekommt er dann immer private Rechnungen der Ärzte und die darf er dann erst mal vorlegen…… auch wenns mehrere TAUSEND EURO wären….
im Gegensatz zu Renten müssen Pensionen meines Wissens versteuert werden, und dann ist die Differenz nicht mehr so groß
kommt auch auf die Stellung drauf an, d.h. man muss Gleiches mit Gleichem vergleichen, z.B. einen Lehrer mit einem Ingenieur.
Klare Frage, klare Antwort: Ja.
Die Brutto/Netto-Diskussion von Beamtengehältern soll man allerdings nur führen, wenn man weiß, was beim Beamten vom Bruttogehalt gesetzlich abgezogen wird. Ich habe beispielsweise noch von keinem Beamten gehört, der in die Arbeislosen- oder Rentenversicherung eingezahlt hätte. Das ist bei „Nichtbeamten“ ein erheblicher Teil des Bruttoeinkommens, der vor dem Netto in staatsgleichen Kassen verschwindet. Und wie ist das eigentlich mit der Lohnsteuer?
Wenn du das denn Beamtenbund vorschlagen würdest zeigen dir dir garantiert nen Vogel ich wär allerdings auch dafür um endlich gerechtigkeit herzustellen
Bei dieser Frage muß man unterscheiden zwischen Laufbahnbeamten und politischen Beamten.Bei den Laufbahnbeamten sehe ich keineswegs überhöhte Pensionen.Bei den politischen Beamten schon.Da diese sich ihre Bezüge selbst festsetzen und genehmigen können.Mir fällt auf , dass es vielen die zu diesem Thema antworten an notwendiger Sachkenntnis fehlt.Sie antworten nur emotional.
die Beamten sollen bitteschön genauso
Beiträge für ihre Pension/ Rente einzahlen
wie jeder andere arbeitende Mensch auch.
Das wäre der 1. Schritt zu mehr Gerechtigkeit,
es heißt ja im Grundgesetz alle Menschen sind gleich.
Der 2. Schritt drückt aus —-soviel eingezahlt,
also soviel Rentenanspruch hast du, lieber Beamter.
Interessant dazu mal folgender Ausschnitt aus einem dazu passenden Link:
„…dass die Beamtenschaft zur Konsolidierung der künftigen Ausgaben für Beamtenpensionen in den letzten Jahren Vorleistungen in einem Maße erbracht hat, das die Einbußen der Rentner durch die Rentenreform erheblich übersteigt.Pensionen schon einmal „wirkungsgleich“ gekürzt Noch vor der letzten Bundestagswahl, also unter der damaligen CDU/CSU/FDP-Regierung von
Bundeskanzler Kohl, wurden durch
– das Dienstrechtsreformgesetz vom 24.07.1997 (BGBl. I S. 322) und
– das Gesetz zur Umsetzung des Versorgungsberichts (Versorgungsreformgesetz 1998)
vom 29.06.1998 (BGBl.1 S.1666)
tiefgreifende Einsparungen im Beamtenversorgungsrecht eingeführt. Wesentliche Teile dieser Eingriffe wurden ausdrücklich als „wirkungsgleiche Maßnahmen“ zu dem Rentenreformgesetz 1999 bezeichnet, dessen Kernstück die Einführung eines demographischen Faktors in die Rentenanpassungsformel war. Mit diesem Faktor sollten die Mehrbelastungen der Rentenversicherung durch die längere Lebenserwartung, also die längeren Rentenlaufzeiten, und den Rückgang der Geburtenrate je zur Hälfte von den Rentnern (bei den
Rentenanpassungen) und von den Beitragszahlern getragen werden. Der demographische Faktor wurde im
Wahlkampf vom damaligen Kanzlerkandidaten Gerhard Schröder (SPD) „unanständig“ genannt und nach der Wahl – wie das ganze Rentenreformgesetz 1999 – aufgehoben. Die wirkungsgleichen Belastungen der Beamtenversorgung aber blieben bestehen. Die Ursache (im Rentenrecht) fiel weg, die Folgen im Beamten- versorgungsrecht blieben. Es wäre deshalb ein Gebot politischen Anstands, bei allen die Rentenversicherung und die Beamtenversorgung gleichermaßen treffenden Maßnahmen diese Vorleistungen der Beamtenschaft zu berücksichtigen. „
träume weiter-mach doch denen mal deinen vorschlag-du wirst dir deinen schädel einrennen–warum läßt du es nichtmal auf einen versuch an kommen?raff dich auf und los gehts-zu feige?
meine THEORIE in ZIVILISATION muss man auch Beamten haben.
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