Wenn man 18J., in der Ausbildung ist und ausziehen will, hat man dann recht auf sein Kindergeld?
16 Oktober 2010
8 Comments
Ein freund will ausziehen und ist in der ausbildung, hat er recht auf sein kindergeld und seine halbwaisenrente?
Ein freund will ausziehen und ist in der ausbildung, hat er recht auf sein kindergeld und seine halbwaisenrente?
Er hat auf jedenfall das Anrecht mit 18 sein Kindergeld und die Halbwaisenrente selber zu beziehen. Aber beim Kindergeld gibt es eine Höchstgrenze ( weiß leider nicht wo die liegt). Das heißt, falls du zuviel Ausbildungsgeld hast, wird dir das Kindergeld gestrichen.
Er hat Recht auf seine Halbwaisenrente und auf Unterhalt. Den Anspruch auf das Kindergeld hat die unterhaltspflichtige Person.
ja, das kindergeld steht dem kind zu.
wenn du ausziehst in deiner ausbildung gehe zum arbeitsamt und hole dir einen antrag auf „Berufsausbildungsbeihilfe“ kurz BAB. hab ich damals auch gemacht und habe 400 euro mehr im monat gehabt.
sein kindergeld bekommt er solange er in der ausbildung ist, es muß dann auch er bekommen wenn er auszieht und die halbwaisenrente gehört auch ihm. wenn er probleme hat kann er sich ans jugendamt wenden, da bekommt er unterstützung und die helfen und beraten was man tun kann
Das Kindergeld steht den Eltern zu. Sie müssen ja noch für alles aufkommen.
Ja man hat bis zum 25 Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld.
Also, die Halbwaisenrente ist kein Problem, da diese ihm sowieso persönlich zusteht. Ab 18 haben die Eltern keine Vermögensbetreuungsbefugnis mehr, es sei denn dein Freund steht unter Betreuung (dann steht dieses Recht dem Betreuer zu).
Das Kindergeld steht jedoch immer den Eltern zu, da diese Adressat und Leistungsberechtigte im Sinne des Gesetzes sind. Sie haben dieses Geld jedoch zur Versorgung des Kindes aufzubringen, das heißt dass das Geld unmittelbar dem Kind zugute kommen muss. Diesen Verwendungszweck jedoch einzuklagen ist ein steiniger Weg und zerstört zudem auf absehbare Zeit das Eltern-Kind-Verhältnis.
Deswegen wäre mein Tipp sich mit den Eltern zusammenzusetzen und eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Fall alle Stricke reißen hat ein Kind in der Ausbildung auch einen Anspruch auf Unterhalt gegen die Eltern. (Das hat aber mit Kindergeld gar nichts zu tun.)
Das hast Du, bis zu dem zeitpunkt wo Du a) voll im Berufleben stehst und selbst genug verdienst oder b) heiratest und Dein Partner genug verdient
Leave your response!
You must be logged in to post a comment.
Erklärung:
Auf der einen Seite bieten Rentner, ihre Dienstleistungen an. Dabei suchen wir ständig weitere Rentner, um unser Angebot zu vergrössern. Bitte hier anmelden: (Anmeldung)
Auf der anderen Seite haben hier Privatpersonen oder auch Unternehmen die Möglichkeit, Dienstleistungen zu erwerben.
Wichtig:
Kontakt:
Rentner Power
Dorfhaldenstrasse 16
CH 6052 Hergiswil NW
Tel.041 629 01 01
Mail an den Rentner Power
EMPFEHLUNGEN
SOS Freiwilligenarbeit