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Rentenversicherung bei Hartz 4 als Vermögen?

16 Oktober 2010 2 Comments

Wird eine Rentenversicherung bei Hartz 4 als Vermögen angerechnet?
Da gibt es doch irgendwas mit Rückkaufwert und so.
Kann mir jemand den genauen Gesetzestext linken?
Die ist glaube ich erst mit 60 auszahlbar.

2 Comments »

  • dwgaf said:

    Das kommt auf die Vertragsform an.
    Nicht angerechnet werden Renten, die nach den Bedingungen des Altersvermögensgesetzes abgeschlossen wurden. Also Riester und Rürup, sowie betriebliche und private Altersvorsorgen nach Vorgaben des Alterseinkünftegesetzes.
    Vorraussetzungen:
    – Endalter der Auszahlung mit 60 oder später
    – kein Kapitalwahlrecht (Einmalauszahlung), nur monatl. Rentenzahlung
    – an Gläubiger verpfändete Leistungen
    – Auszahlung zur Tilgung von Hypothekendarlehen
    Darüber hinaus steht jedem Hartz-IV-Empfänger pro Lebensjahr ein Freibetrag zu (Ich denke 120 Euro pro Lebensjahr, bin aber über die Höhe nicht sicher und im Moment zu faul nachzuschlagen; bei Interesse googeln)

  • psayed20 said:

    nein die rentenversicherung ist nicht antastbar.alles was kapital vorweg wie kapital leben oder andere kapitalanlagen sind anrechenbar weil sie einen rückkaufwert beinhalten.sterbeversicherungen bis 6000,00 sind im rahmen und dürfen zur vorsorge angespart werden aber nur zu diesem zweck(beerdigung)-wer vor 1.1.2001 in rente ging erhält bei arbeitsunfähigskeitrente und altersrente knappe 60,00€ extra bei der grundsicherung.reguläre rente gibts ab 62 jahre wobei sich nach geburtsdatum die altersgrenze hochschraubt.am besten immer gleich einen sarg mitnehmen damit die renten für den boni gespart werden können.

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