Wie viel Pflegegeld bekommt man für die Aufnahme einer Harz4 Pflegeperson?
17 Oktober 2010
5 Comments
Stelle die Frage im Auftrag meines Onkels. Eine Bekannte von ihm ist unheilbar an Krebs erkrankt und soll jetzt für die letzte Zeit bei ihm untergebracht werden. Sie ist Mittellos. Dadurch entstehen natürlich Unkosten wie z.b ein spezielles Bett und Sondernahrung ,und was weiß ich nicht noch alles. Von wem, und in welcher Höhe werden die Kosten getragen?
Würde mich selbst auch mal interessieren, da ein reiner Liege platz im Krankenhaus ja mit ca. 200 € veranschlagt wird.
Das Pflegegeld ist unabhängig von den sonstigen Einkünften und muss bei der Krankenkasse des zu Pffegenden beantragt werden. Die schicken einen Gutachter vom medizinischen Dienst, der die Pflegebedürftigkeit beurteilt. Bis so jemand kommt, vergehen so vier bis sechs Wochen. Dann brauchen die noch mal so lange, um Dir endlich einen Ablehnungsbescheid zu senden. Das hat nichts damit zu tun, dass der Pflegebedürftige HartzIV bezieht, sondern liegt daran, dass die Kassen so knapp mit Geld sind. Es muss Widerspruch eingelegt werden, und die Sache zieht sich hin wie Kaugummi. Erst wenn ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird und die Sache kurz davor steht, vor Gericht zu gehen, wird bewilligt – in der Hoffnung, dass der Pflegebedürftige zwischendurch stirbt und eine Zahlung zu umgehen ist.
Das spezielle Bett, die Sondernahrung, möglicherweise Schutzhosen und all diese Sachen müssen dann vom Plfegegeld bezahlt werden. Sondernahrung gibt es aber auch möglicherweise auf Rezept.
Wieviel man an Pflegegeld bekommt, hängt dann von der Pflegestufe ab. Und welche Pflegestufe er bekommt, hängt von der Pflegebedürftigkeit ab. Ab einem Aufwand von drei Std. täglich bekommt der zu Pflegende die Pflegestufe II, wenn er/sie also sich nicht mehr alleine waschen kann, sich nicht mehr alleine an- und ausziehen kann, und ihm/ihr das Essen gereicht werden muss.
Hier ein Link, wieviel man für welche Pflegestufe erhälthttp://pflegeberatung-kiel.net/html/plfe…
Pflegegeld wird unabhängig von HartzIV gezahlt, doch ist es fraglich, ob einem/einer Pflegebedürftigen überhaupt HartzIV zusteht. Im Prinzip besteht nur Anspruch auf Sozialgeld, weil der Bereffende ja nicht arbeitsfähig ist.
Das kommt immer auf die Höhe der Pflegestufe an und selbstverständlich werden die Kosten von der Krankenkasse getragen. Auch die Pflegeversicherung geht an die Krankenkassen. Am Besten setzt ihr euch mit der Krankenkasse mal in Verbindung und fragt dort nach oder mit einem Arzt. Denn nur mit ärztlichem Gutachten kann überhaupt erst einmal Pflegegeld beantragt werden und die Dinge wie Pflegebett und was sonst noch anfällt müssen natürlich auch extra und einzeln genehmigt werden. Ob sie HartzIV – Empfänger ist oder nicht hat meines Wissens nach erst einmal keinen Einfluss auf die Höhe der Zahlungen, jedenfalls nicht wenn man es bei der AOK beantragt. Unterschiede würde es da höchstens geben, wenn sie selbst zahlen würde. Aber das erübrigt sich ja sowieso. Selbstverständlich könnte sie auch weiterhin noch Hartz IV – Geld oder Sozialhilfe bekommen. Wahrscheinlich wäre auch eine Invalidenrente möglich, wenn sie ein Pflegefall ist und nicht mehr arbeiten kann.
VlG Hexenbesen
Wie schon geschrieben richtet sich die Pflegestufe nach dem Zeitbedarf. Krebspatienten werden aber erfahrungsgemäß schnell hoch eingestuft. Spezialnahrung über eine Sonde verabreicht, egal, ob Magen oder Vene (Portkatheder) wird von der Kasse gezahlt, auch die Versorgung hierfür durch einen Pflegedienst. Pflegebett und andere Hilfsmittel sind rezeptierfähig. Über das Sozialamt können zusätzliche Mittel beantragt werden. Ich frage mich nur, wer deinen Onkel zwingen will, seine Bekannte aufzunehmen. Im Ernstfall gibt es ein Hospiz mit ausgebildetem Personal für die letzten Lebenswochen.
Übrigens zahlt das Amt mehr Hartz für spezielle Ernährung. Da sollte sich dein Onkel auch noch mal für seine Bekannte erkundigen.
Die Pflegestufe wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen festgelegt. Ein elt. Pflegebett wird gestellt!
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