Arbeitsunfall und Rente?
17 Oktober 2010
3 Comments
Hallo,
ich hatte im Oktober einen Arbeitsunfall (Mittelhandfraktur). Insgesamt hatte ich 12 Wochen einen Kirchnerdraht.Meine Frage:
Durch einen Arbeitsunfall habe ich jetzt Funktionsstörungen in der Hand.Jetzt habe ich gehört, dass es eine vorübergehende Rente bis zur endgültigen Heilung geben soll.
Ist das richtig und wenn ja, wie ist der Werdegang?
Danke!!!!!
Das ist legitim.
Die gesetzliche Unfallversicherung (über die Berufsgenossenschaft) sieht durchaus derartige Maßnahmen vor, wenn in absehbarer Zeit deutliche Besserung, bzw. vollständige Genesung zu erwarten steht.
Ein Amtsarzt oder in manchen Fällen auch der medizinische Dienst der Krankenkassen führt eine Begutachtung durch und entscheidet das weitere Vorgehen. Wenn diese Ärzte diagnostizieren, dass eine mehrmonatige Schonung zur Genesung, bzw. Wiederherstellung das Beste ist, bekommst du eine „Rente auf Zeit“.
Im Rahmen der Reha-Möglichkeiten übernimmtdie BG die Kosten, das hat also mit der Krankenkasse und Krankengeld nichts zu tun.
Die Durchführung von Reha-Maßnahmen ist der größte Vorteil, den die Gesetzliche UV gegenüber der Privaten UV hat.
Bleibt nach allen angeordneten Maßnahmen eine Beeinträchtigung zurück, wird erneut entschieden, wie hoch diese Beeinträchtigung auf Grundlage der für die Versicherungswirtschaft allgemeingültigen Gliedertaxe sein wird.
Beeinträchtigungen bis 20% werden nicht berücksichtigt, ab 20% winkt eine Entschädigung je nach Höhe der Beeinträchtigung. Das kann bis zur Gewährung einer Invaliditätsrente gehen.
Eine Private UV zahlt ab 1% Beeinträchtigung die vereinbarte Entschädigung.
Das ist sehr schwer zu bekommen. Die Berufsgenossenschaft wird Dich irgendwann zu einer Untersuchung laden. Da wird dann Deine genaue Funktionstüchtigkeit festgestellt.
Bei meinem Unfall waren das damals neun Monate nach dem Unfall. Der Arzt hat mich auch versucht in Wiedersprüche zu verwickeln, um eventuell irgendwelche Möglichkeiten zu finden, wie er mir diese Rente ablehnen kann. Was er nicht wußte, ich hatte mir vorher eine Kopie des Unfallberichtes angefertigt und vor diesem Termin noch mal durchgelesen. Allerdings waren bei mir nur minimale Einschränkungen zurück geblieben, was für eine Rente nicht ausreichend war.
Diese Untersuchung wurde ambulant in einem Krankenhaus durchgeführt. Wenige Wochen danach bekam ich dann den Bescheid der Berufsgenossenschaft.
Alles Gute
Rosario
Hier soll auf Kosten des Versicherten der Kostenträger geändert werden. Für eine Hand (Einschränkung) gibt es keine nennenswerte Rente. Mein Gedanke wäre: versuch auf Krankengeld zu bestehen.
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