Die Grundlagen zur Rentenberechnung:
Ihr persönliches Einkommen wird durch die BfA in sog. Rentenpunkte umgerechnet. Einen Rentenpunkt erhalten Sie, wenn Sie mit Ihrem Gehalt im sog. Bundesdurchschnitt liegen, bzw. in Vorjahren gelegen haben. Das heisst, dass Sie über die Jahre hinweg auch die durchschnittliche Gehaltssteigerung erzielt haben müssen.
# 17 Oktober 2010 at 17:47
R_ichard said:
Nein – das ist falsch.
Die Altersrente berechnet sich nach Punkten.
Die Punkte berechnen sich nach Beitragsjahren und nach dem Verdienst.
Vereinfacht gesagt:
Wer druchschnittlich lang durchschnittlich viel verdient hat, bekommt die Durchschnittsrente.
Wer die meiste Zeit mehr verdient hat, bekommt mehr.
Wer länger hineinzahlt, bekommt mehr.
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Wichtig:
Die Rentner/innen legen selber fest, welchen Lohn sie für ihre Dienstleistungen haben wollen. Das ist Abmachungssache zwischen ihnen und ihrem „Kunden“.
Die Grundlagen zur Rentenberechnung:
Ihr persönliches Einkommen wird durch die BfA in sog. Rentenpunkte umgerechnet. Einen Rentenpunkt erhalten Sie, wenn Sie mit Ihrem Gehalt im sog. Bundesdurchschnitt liegen, bzw. in Vorjahren gelegen haben. Das heisst, dass Sie über die Jahre hinweg auch die durchschnittliche Gehaltssteigerung erzielt haben müssen.
Nein – das ist falsch.
Die Altersrente berechnet sich nach Punkten.
Die Punkte berechnen sich nach Beitragsjahren und nach dem Verdienst.
Vereinfacht gesagt:
Wer druchschnittlich lang durchschnittlich viel verdient hat, bekommt die Durchschnittsrente.
Wer die meiste Zeit mehr verdient hat, bekommt mehr.
Wer länger hineinzahlt, bekommt mehr.
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