Langjährig versicherte (45 Arbeitsjahre) können ohne Abschläge mit 65 Jahren in Rente gehen.
Des weiteren können schwerbehindertre (mindestens 50%) ohne Abschläge mit 65 Jahren in Rente gehen.
Weiter können ohne Abschläge mit 65 Jahren in Rente gehen wer noch in 2005 einen Altersteilzeitvertrag unterschrieben hat (also mit 63 für 2 Jahre Altersteilzeit).
Mit 67 Jahren gehen in Rente die Jahrgänge 1964 und jünger.
# 17 Oktober 2010 at 17:39
Snuffi said:
Nein, selbst wenn Du 50 Jahre gearbeitet hättest und nicht 65 Jahre bist, wird pro Monat 0,3 % abgezogen!
Das einzige mit 63 Jahren: Du darfst in Rente gehen!
Um nicht aus allen Wolken zu fallen, lasse Dir mal die Rente genau ausrechnen.
# 17 Oktober 2010 at 20:39
Speedy said:
Nein, für jedes Jahr gibt es einen Abschlag von 3,6 %
Du hast also einen Abschlag von 7,2 %
Wenn das Rentenalter auf 67 Jahre steigt,sogar einen Abschlag von 14,4%
Zu beachten ist auch,daß die Rente von den letzten 5 Arbeitsjahren berechnet wird,man sollte also in dieser Zeit möglichst gut verdienen.
# 17 Oktober 2010 at 21:43
Berni said:
Du kannst nur mit Abschlägen in Rente gehen, wie zuvor be-
schrieben. Wenn du es aushältst, rate ich dir, bis 65 Jahre zu
arbeiten. Seit ich in Rente bin (behindert ohne Abschläge), ist
jedes Jahr die Rente weniger geworden bedingt durch staatliche
Gesetze. Jetzt kam die Krönung: die Steuerbehörde wollte von
meiner Rente mal eben Tausend Euro pro Jahr, natürlich sofort
und für kommendes Jahr „Vorauszahlungen“ !
Überlege dir bitte gut, was du tust. Ich bedaure, daß ich überhaupt arbeiten gegangen bin. Der Staat rupft uns nur.
# 18 Oktober 2010 at 03:41
joe the question said:
Grundsätzlich nein: jeder Monat, den du vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Rente gehst, führt zu einem Rentenabschlag von 0,3 Prozent. Allerdings gibt es diverse Vertrauensschutzregelungen.
Empfehlung: bist du vor dem 1.1.1952 geboren, wende dich an deinen Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung, Bundesknappschaft…), um herauszufinden, ob für dich eine der zahlreichen Vertrauensschutzregelungen gilt.
# 18 Oktober 2010 at 08:22
wotan005 said:
Mit 63 gehst du in früh Rente,bekommst etwas weniger.Aber besser du erkundigst dich mal bei deiner Rentenanstalt.
G.Dieter
# 18 Oktober 2010 at 13:03
chatti said:
Mit 63 bist du vorzeitig in Rente, da kriegst du naturlich Abschläge.
# 18 Oktober 2010 at 15:02
estragon said:
Das offizielle Rentenalter liegt bei 65 Jahren. Damit hast du zwar die Voraussetzung für Rente, aber du wirst 2 Jahre lang auf jeden Fall Abzüge in Kauf nehmen müssen.
Du kannst dich bei deinem Rententräger informieren, WIE hoch die Einschränkungen sein werden. Meist erfährst du schon, wenn du einen normalen Versicherungsverlauf anfordest, wie hoch (aller Voraussicht nach) deine endgültige Rente sein wird, und wie hoch sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist.
Auf der einen Seite bieten Rentner, ihre Dienstleistungen an. Dabei suchen wir ständig weitere Rentner, um unser Angebot zu vergrössern. Bitte hier anmelden: (Anmeldung)
Auf der anderen Seite haben hier Privatpersonen oder auch Unternehmen die Möglichkeit, Dienstleistungen zu erwerben.
Wichtig:
Die Rentner/innen legen selber fest, welchen Lohn sie für ihre Dienstleistungen haben wollen. Das ist Abmachungssache zwischen ihnen und ihrem „Kunden“.
Langjährig versicherte (45 Arbeitsjahre) können ohne Abschläge mit 65 Jahren in Rente gehen.
Des weiteren können schwerbehindertre (mindestens 50%) ohne Abschläge mit 65 Jahren in Rente gehen.
Weiter können ohne Abschläge mit 65 Jahren in Rente gehen wer noch in 2005 einen Altersteilzeitvertrag unterschrieben hat (also mit 63 für 2 Jahre Altersteilzeit).
Mit 67 Jahren gehen in Rente die Jahrgänge 1964 und jünger.
Nein, selbst wenn Du 50 Jahre gearbeitet hättest und nicht 65 Jahre bist, wird pro Monat 0,3 % abgezogen!
Das einzige mit 63 Jahren: Du darfst in Rente gehen!
Um nicht aus allen Wolken zu fallen, lasse Dir mal die Rente genau ausrechnen.
Nein, für jedes Jahr gibt es einen Abschlag von 3,6 %
Du hast also einen Abschlag von 7,2 %
Wenn das Rentenalter auf 67 Jahre steigt,sogar einen Abschlag von 14,4%
Zu beachten ist auch,daß die Rente von den letzten 5 Arbeitsjahren berechnet wird,man sollte also in dieser Zeit möglichst gut verdienen.
Du kannst nur mit Abschlägen in Rente gehen, wie zuvor be-
schrieben. Wenn du es aushältst, rate ich dir, bis 65 Jahre zu
arbeiten. Seit ich in Rente bin (behindert ohne Abschläge), ist
jedes Jahr die Rente weniger geworden bedingt durch staatliche
Gesetze. Jetzt kam die Krönung: die Steuerbehörde wollte von
meiner Rente mal eben Tausend Euro pro Jahr, natürlich sofort
und für kommendes Jahr „Vorauszahlungen“ !
Überlege dir bitte gut, was du tust. Ich bedaure, daß ich überhaupt arbeiten gegangen bin. Der Staat rupft uns nur.
Grundsätzlich nein: jeder Monat, den du vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Rente gehst, führt zu einem Rentenabschlag von 0,3 Prozent. Allerdings gibt es diverse Vertrauensschutzregelungen.
Empfehlung: bist du vor dem 1.1.1952 geboren, wende dich an deinen Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung, Bundesknappschaft…), um herauszufinden, ob für dich eine der zahlreichen Vertrauensschutzregelungen gilt.
Mit 63 gehst du in früh Rente,bekommst etwas weniger.Aber besser du erkundigst dich mal bei deiner Rentenanstalt.
G.Dieter
Mit 63 bist du vorzeitig in Rente, da kriegst du naturlich Abschläge.
Das offizielle Rentenalter liegt bei 65 Jahren. Damit hast du zwar die Voraussetzung für Rente, aber du wirst 2 Jahre lang auf jeden Fall Abzüge in Kauf nehmen müssen.
Du kannst dich bei deinem Rententräger informieren, WIE hoch die Einschränkungen sein werden. Meist erfährst du schon, wenn du einen normalen Versicherungsverlauf anfordest, wie hoch (aller Voraussicht nach) deine endgültige Rente sein wird, und wie hoch sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist.
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