Home » Renten

Kann ich nach 45 Arbeitsjahren mit 63 ohne Abschläge in Rente gehen?

17 Oktober 2010 8 Comments

Ich bin nicht behindert

8 Comments »

  • Mark S said:

    Langjährig versicherte (45 Arbeitsjahre) können ohne Abschläge mit 65 Jahren in Rente gehen.
    Des weiteren können schwerbehindertre (mindestens 50%) ohne Abschläge mit 65 Jahren in Rente gehen.
    Weiter können ohne Abschläge mit 65 Jahren in Rente gehen wer noch in 2005 einen Altersteilzeitvertrag unterschrieben hat (also mit 63 für 2 Jahre Altersteilzeit).
    Mit 67 Jahren gehen in Rente die Jahrgänge 1964 und jünger.

  • Snuffi said:

    Nein, selbst wenn Du 50 Jahre gearbeitet hättest und nicht 65 Jahre bist, wird pro Monat 0,3 % abgezogen!
    Das einzige mit 63 Jahren: Du darfst in Rente gehen!
    Um nicht aus allen Wolken zu fallen, lasse Dir mal die Rente genau ausrechnen.

  • Speedy said:

    Nein, für jedes Jahr gibt es einen Abschlag von 3,6 %
    Du hast also einen Abschlag von 7,2 %
    Wenn das Rentenalter auf 67 Jahre steigt,sogar einen Abschlag von 14,4%
    Zu beachten ist auch,daß die Rente von den letzten 5 Arbeitsjahren berechnet wird,man sollte also in dieser Zeit möglichst gut verdienen.

  • Berni said:

    Du kannst nur mit Abschlägen in Rente gehen, wie zuvor be-
    schrieben. Wenn du es aushältst, rate ich dir, bis 65 Jahre zu
    arbeiten. Seit ich in Rente bin (behindert ohne Abschläge), ist
    jedes Jahr die Rente weniger geworden bedingt durch staatliche
    Gesetze. Jetzt kam die Krönung: die Steuerbehörde wollte von
    meiner Rente mal eben Tausend Euro pro Jahr, natürlich sofort
    und für kommendes Jahr „Vorauszahlungen“ !
    Überlege dir bitte gut, was du tust. Ich bedaure, daß ich überhaupt arbeiten gegangen bin. Der Staat rupft uns nur.

  • joe the question said:

    Grundsätzlich nein: jeder Monat, den du vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Rente gehst, führt zu einem Rentenabschlag von 0,3 Prozent. Allerdings gibt es diverse Vertrauensschutzregelungen.
    Empfehlung: bist du vor dem 1.1.1952 geboren, wende dich an deinen Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung, Bundesknappschaft…), um herauszufinden, ob für dich eine der zahlreichen Vertrauensschutzregelungen gilt.

  • wotan005 said:

    Mit 63 gehst du in früh Rente,bekommst etwas weniger.Aber besser du erkundigst dich mal bei deiner Rentenanstalt.
    G.Dieter

  • chatti said:

    Mit 63 bist du vorzeitig in Rente, da kriegst du naturlich Abschläge.

  • estragon said:

    Das offizielle Rentenalter liegt bei 65 Jahren. Damit hast du zwar die Voraussetzung für Rente, aber du wirst 2 Jahre lang auf jeden Fall Abzüge in Kauf nehmen müssen.
    Du kannst dich bei deinem Rententräger informieren, WIE hoch die Einschränkungen sein werden. Meist erfährst du schon, wenn du einen normalen Versicherungsverlauf anfordest, wie hoch (aller Voraussicht nach) deine endgültige Rente sein wird, und wie hoch sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist.

Leave your response!

You must be logged in to post a comment.