Ist beim Elternunterhalt eine Abfindung des Arbeitgebes zur Überbrückung ein anrechenbares Vermögen ?
17 Oktober 2010
2 Comments
Wird vom Sozialamt eine Abfindung des Arbeitgebers zur Auflösung des Arbeitsvertrags, die zur Überbrückung bis zur Rente dient ( hier 8 Jahre) und in dieser Zeit zum eigenen Unterhalt auf Null abgebaut wird, als anrechnbares Vermögen zum Elternunterhalt betrachtet?
Mache es ganz einfach: 100% ja.Dein Vermögen musst du erst aufbrauchen und dann kommt die Unterstützung vom Arbeitsamt.
Es muss dort am Amt alles aber auch alles angegeben werden.
Ja, zählt zu deinem Vermögen.
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