Home » Renten

Gibt es einen Unterschied zwischen Minijob und Teilzeit?

17 Oktober 2010 6 Comments

Heute habe ich mich in der Mittagspause mit einer Kollegin über unsere Arbeitszeiten unterhalten. Wir haben uns nicht konkret über unsere Bezahlung usw. unterhalten, nur oberflächlich. Da kam mir etwas komisch vor.
Wir arbeiten beide in der selben Abteilung und haben genau den selben Aufgabenbereich. Wir sind beide seit ca. 3 Jahren dort beschäftigt. Wir arbeiten beide für 400,- € im Monat. Nur eines ist seltsam. Sie arbeitet 20 Std./Woche, ich nur 15 Std. Jetzt ist mir aufgefallen, dass Sie ständig von Minijob sprach. Ich habe in meinem Vertrag aber „Teilzeitarbeit“ stehen. Von der Qualifikation ist sie sogar eher besser als ich, da sie wenigstens eine kaufmännische Ausbildung hat. Sie macht die Arbeit nebenbei, weil sie nicht „einfach nur“ Hausfrau sein möchte, ich mache die Arbeit, weil ich nicht mehr als 400,- € verdienen darf (EU-Rente).
Ist das einfach nur eine Ungerechtigkeit oder ist da tatsächlich ein Unterschied?
Bevor jemand schimpft: das „einfach nur Hausfrau“ kommt von ihr selbst.
Danke schon an alle

6 Comments »

  • Achim S. said:

    Es ist nicht das Problem der Begriffe, sondern der Anmeldung
    1. Mini Job = Teilzeitarbeitsverhältnis (alles was nicht Vollzeit ist, ist Teilzeit)
    2. Mini Job wird auf der Seite der Mini Job Zentrale als geringfügige Beschäftigung aufgeführt
    3. Geringfügig Beschäftige sind Arbeitnehmer, die bis zu 400 Euro / Monat verdienen und daher von der Sozialversicherung (unten der Link zu § 8 Sozialgesetzbuch 4) befreit sind. Die Steuer trägt pauschaliert der Arbeitgeber
    4. Auch das „Teilzeit – Arbeitsverhältnis“ der Fragerin erfüllt diese Voraussetzungen
    5. Danach ist die Höhe des Stundenlohnes der Unterschied, wenn beide Arbeistverhältnisse als sozialversicherungsfreie Teilzeitarbeitsverhältnisse abgerechnet werden.
    Hi Danke für die Details:
    Es ist wohl so, dass Ihre Tätigkeit eine angemeldete sozialversichrungspflichtige Beschäftigung ist, die auch mehr als 400 Euro – durch mehr Stunden – im Monat bringen könnte.
    Was ist denn nun der Brutto – Lohn und was der Netto – Lohn?
    Beim Mini Job werden 400 Euro brutto = netto ausbezahlt, weil der Arbeitgeber die Steuer zahlt und eben bei der Geringfügigkeit keine Sozialversicherung anfällt.
    Wenn Ihre 400 Euro sozialversichert sind, müsste weniger ausbezahlt sein? Stimmt das?.

  • Fiene freut sich said:

    Unterschied zwischen Teilzeit und Minijob ist die Steuer- und Sozialversicherungspflichtigkeit.
    Der Minijob wird pauschal besteuert und auch die Sozialabgaben werden pauschal vom AG entrichtet.
    Der Teilzeitjob läuft auf Steuerkarte und die Sozialabgaben tragen AG und AN gemeinsam

  • Karin Maus said:

    Wenn deine Bekannte 20 Stunden arbeitet ist das schon Teilzeitjob bei dir ist das Minijob Dein Chef speisst euch auch ganz schön ab als Billigearbeitskräfte das was er macht ist nicht zulässig den deine Bekannte müsste dann auf Lohnsteuer arbeiten Lass dich mal bei der Industrie und Handelskammer beraten , Die können dir da Auskunft geben

  • Sprendli said:

    Der Minijob ist eine Teilzeitarbeit und ein Steuermodell – Voraussetzung dass man nicht mehr als 400 € verdient. Stundenlohn und Arbeitszeit können frei vereinbart werden. Beim Minijob zahlt der Arbeitgeber Brutto für Netto, da hat man keine Abzüge. – die muss alle der Arbeitgeber zahlen.

  • rolffine said:

    Teilzeit ist mit Lohnsteuerkarte………also auch Rentenbeiträge.
    Minijob ist das Geld netto!
    Daher der Unterschied.

  • DR Eisendraht said:

    Aber sicher. Im Preis.

Leave your response!

You must be logged in to post a comment.