Kindergeld während Überbrückungszeit?
17 Oktober 2010
4 Comments
Hallo,
ich hab eine Frage zum Kindergeld. Ich bin volljährig und bekomme es wegen einem Lehrgang, der diesen Monat endet. Ich beginne am 1. August nächsten Jahres eine Berufsausbildung.
Stimmt es, dass einem das Kindergeld in der Überbrückungszeit zusteht? Ich meine ich hab es mal im Internet bei der Arbeitsagentur gelesen, kann es jetzt aber nicht mehr finden.
Und wie ist es mit Halbwaisenrente? Kennt sich jemand aus?
Würde mich sehr freuen.
Das Kindergeld ist im § 32 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Da es sich hier um eine Steuervergünstigung handelt. Gem. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 werden Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben nur noch dann berücksichtigt,
– wenn sie das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, arbeitslos
sind und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen
– oder das das 27. Lebensjahr (je nach Geburtsjahr) noch nicht
vollendet haben und in einer Ausbildung sich befinden
– oder sich in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungs-
abschnitten von höchstens 4 Monaten befinden.
Zur ersten Voraussetzung: Das 18. Lebensjahr hast du vollendet
Zur zweiten Voraussetzung: Du hast das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet. Dann MUSST du dich bei der Agentur für Arbeit als Arbeitslos melden. Sonst verfällt der Anspruch auf Kindergeld.
Zur dritten Voraussetzung: Du hast das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet und stehst zwischen zwei Ausbildungsabschnitten: Das ist zwar in gewisser Maßen dein Fall aber laut deinem beschriebenen Sachverhalt beginnt der der nächste Ausbildungsabschnitt erst im August und das sind mehr als die Maximalzeit von 4 Monaten.
Somit musst du dich, sobald deine Maßnahme endet bei der zuständigen Agentur für Arbeit erwerbslos melden um das Kindergeld weiter zu erhalten.
Mit der Halbweisenrente sieht es so aus. Du darfst in der gesamten Zeit in der du bzw. deine Eltern Kindergeldberechtigt bist / sind im Jahr nicht mehr als 7.680 Euro verdienen vgl. § 32 Abs. 4 Sätze 2 bis 6 EStG. Dh. wenn du neben der Halbwaisenrente und dem Arbeitslosengeld noch einen Nebenjob anstrebst, solltest du das berücksichtigen.
http://www.biallo.de/finanzen/Soziales/k…
Die Seite ist sehr gut!
LG
Klar sofort Antrag bei der Kindergeldkasse stellen! Aber beim Arbeitsamt als Arbeitssuchend melden.
Mit der Halbwaisenrente siehts genauso aus.
Dir steht auf jeden Fall das Kindergeld zu und zwar genau bis zu dem Zeitpunkt, bis Du eine Lehre hast und Du selbst Geld verdienst. Du mußt Dich dazu an die Kindergeldstelle wenden, am besten schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein, wenn das Deine Eltern nicht für Dich übernehmen – bei meiner Tochter ha es ab dann 6 Wochen gedauert bis das Geld kam, aber es kam…
Leave your response!
You must be logged in to post a comment.
Erklärung:
Auf der einen Seite bieten Rentner, ihre Dienstleistungen an. Dabei suchen wir ständig weitere Rentner, um unser Angebot zu vergrössern. Bitte hier anmelden: (Anmeldung)
Auf der anderen Seite haben hier Privatpersonen oder auch Unternehmen die Möglichkeit, Dienstleistungen zu erwerben.
Wichtig:
Kontakt:
Rentner Power
Dorfhaldenstrasse 16
CH 6052 Hergiswil NW
Tel.041 629 01 01
Mail an den Rentner Power
EMPFEHLUNGEN
SOS Freiwilligenarbeit