Kann man Erwerbsunfähigkeitsrente rückgängig machen?
17 Oktober 2010
4 Comments
…,sodass der Betroffene später wieder arbeiten gehen kann (wenn er wie dazu im Stande ist)?
Oder ist es dann aus und vorbei?
…,sodass der Betroffene später wieder arbeiten gehen kann (wenn er wie dazu im Stande ist)?
Oder ist es dann aus und vorbei?
Sofern der EU -Rentner wieder arbeiten kann, ist auch sein Rentenanspruch erloschen. Er teilt dem Rententräger mit, daß er wieder arbeitet und die Rente wird eingestellt. Rückgängig ist nicht das richtige Wort. Was an Rente bezahlt ist, wird nicht rückgängig gemacht.
Ja, wenn der Patient völlig genesen ist kann die Entscheidung rückgängig gemacht werden.
… Erwerbsunfähigkeitsrente ist auf immer und ewig gegeben! In erste Jahren kommen die Einladungen zu Untersuchung, da eine Verbesserung eintreten kann… und dann wird eben diese Status verändert. Wenn die Ärzte aber dies nicht als Erbracht ersehen ändern zu müssen, besteht weiterhin. Dennoch kann man eben einen Antrag stellen wenn man eine Tätigkeit findet welche einige Stunden am Tag ausüben kann ohne gesundheitlich sich noch mehr zu schaden…
Das stimmt nicht: „… Erwerbsunfähigkeitsrente ist auf immer und ewig gegeben!“
Erstens kann die Rentenversicherung in regelmäßigen Abständen die Erkrankung prüfen.
Zweitens kannst du jederzeit den Rententräger informieren, dass du wieder arbeiten willst oder tust. Dann wird die Rente gekürzt oder sie fällt ganz weg, je nachdem wie deine Arbeit ist.
Die Kasse zwingt dich keineswegs den Rentenanspruch zu beanspruchen, du kommst jederzeit da raus.
Nur wenn du dann arbeitslos wirst, kann dich die AfA wieder in Rente schicken (wenn die Erkrankung noch vorliegt). Weigerst du dich und bist du nicht vermittelbar, dann gibt es auch kein Geld.
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