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Unterhalt – was ist wenn ich nicht zahlen kann.?

17 Oktober 2010 6 Comments

Nach unserer Scheidung ging die große Tochter zum Vater und die kleine blieb bei mir.
Da ich Geringverdiener war, konnte man mir keinen Unterhalt für die Große abverlangen. Vom Vater bekomme ich für die Kleine 120€ und er macht mir nun die Hölle heiß, wann er endlich Geld für die Große sehen würde ( zudem ist sie so sehr beeinflußt von ihm und seiner jungen Freundin, dass sie kaum noch reden mag mit mir)
Sie bekommt auch immer wieder erzählt dass sie sich Dieses und Jenes nicht kaufen kann, weil die Mama nichts zahlt, vermute ich ganz stark.
Er fängt auch vor der Kleinen Stunk an. Ich habe ihn doch nur gefragt, wie es ihm auf der neuen Arbeitsstelle gefällt.
Ich sollte das wahrscheinlich gar nicht wissen.
Bin nun arbeitslos da ich aus gesundheitlichen Gründen den Job nicht mehr ausüben konnte und bekomme eine Ausbildung von der Rentenversicherung gezahlt.
Könnt Ihr mir sagen, wie ich mich gegen seine Äußerungen wehren kann? Was ist meine Pflicht im Bezug auf Unterhalt und bin ich verpflichtet, eine Verdienstbescheinigung von ihm, über das Jugendamt ein zu fordern? Ich meine – dann hasst er mich doch noch mehr…

6 Comments »

  • Pirates said:

    natürlich hasst er Dich dann mehr.Du förderst es ja damit auch wenn es Dein Recht ist ÜBER DEINE ANWÄLTIN die Verdienstbescheinigung anzufordern.Zahlen musst Du in jeden Fall wenn er eine Unterlassungsurkunde hat.Dann bleibt Dir nur der Selbsterhalt.Den Rest musst Du bezahlen bzw.läuft als „Kredit“ beim Jugendamt.Sprich wenn Du wieder zahlen kannst musst Du neben dem laufenden Unterhalt auch die Rückstände zurückzahlen.

  • cymru210 said:

    Ich würde an deiner Stelle zum Jugendamt und das regeln, jedenfalls du musst was schriftliches in der Hand haben wie das geregelt ist mit dem Unterhalt. Das Jugendamt macht das kostenlos und du kannst auch einen Antrag stellen ( weiss jetzt grad nicht wie der Antrag heisst) wo die alles für dich regeln bis die Kinder 18 sind.
    Nachtrag: Unterhaltsvorschuss wird nur bis zum 12. Lebenjahr bezahlt, auch nur wenn nicht neu geheiratet wurde.

  • Peter K said:

    Unterhalt hat zwei Komponenten: Erstens die Verpflichtung und zweitens die Zahlungsfähigkeit. Ist letztere schuldlos nicht möglich, gibt es keinen vernünftigen Grund daraus einen irgendwie gearteten Vorwurf herzuleiten.
    Wenn Du Kontakt zu Deiner älteren Tochter hast, erkläre ihr das so. Mit 16 solltesie es verstehen können.

  • Christa B said:

    So lange du nicht den Unterhalt bezahlen kannst, wird das Jugendamt dafür einspringen. Setze dich von dir aus mit dem Jugendamt in Verbindung und erkläre deine finanzielle Situation, so kann dein Ex zumindest auch nicht sagen, dass du dich nicht darum kümmerst.

  • hum095 said:

    Vielleicht solltet ihr gemeinsam zum Jugendamt gehen und genau klären wer was zu zahlen hat.
    Evtl. kann er auch Unterhaltsvorschuß beantragen.

  • Mausi197 said:

    Müsste er nicht Unterhaltsvorschuss bekommen?
    O.K. Das sie schon 16 ist wusste ich nicht. 😉

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