Frührente oder Erwerbsunfähigkeitsrente?
Hallo ,
mein Vater (57) seit 40 Jahren in der Gastronomie beschäftigt hatte letztes Jahr einen Unfall ( Bizepsmuskelabriss) und kann seit dem nichts mehr tragen. OP und Kur halfen ihm auch nicht. Sein Arzt bescheinigte ihm Arbeitsunfähigkeit , was aber die AOK nicht anerkennt und ihn zu 3 anderen Ärzten schickte die unterschiedlicher Meinung sind.Nun will die Kasse nicht mehr zahlen und verlangt das er arbeiten geht, sein Chef nimmt ihn nur bei 100% Leistung wieder, kündigen tut er ihn aber auch nicht ( seit 30 Jahren in dem Betrieb tätig ) wenn er arbeiten könnte würde er dies auch sofort tut aber er kann nicht mal mehr ein Glas lange in der Hand halten ohne Schmerzen.Wer weiss wo er sich noch informieren kann um die Rente durchzu kriegen ?
Danke euch schon mal für die Tipps
Wenn es ein Arbeitsunfall war, dann ist die BFA zuständig, ansonsten die LVA, denke ich. Ich war damals auch bei der AOK, das ist der allerletzte Haufen, die haben bei mir auch Terror gemacht. Ich war 18 Monate krank, habe dann einen Antrag auf volle Erwerbsminderung gestellt, die Anträge kann man sich im Internet herunterladen und abschicken. Lasst es euch nicht bieten, ich habe meine Rente auf Zeit erst einmal durch, drohte der AOK mit dem Anwalt, die bekamen auch ein Schreiben, dann bekam ich wieder diese Auszahlscheine, ich beschwerte mich bei der Hauptstelle in Hannover. Lasst es euch bloß nicht gefallen. Stellt einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente, alles weitere wird dann laufen. Dein Vater soll sich weiter AU schreiben lassen, der AOK mit Anwalt drohen. Viel Glück, ich hatte es damals.
Er kann sich beim So VD (Sozialverbund Deutschlands) erkundigen, die haben schon viele in Rente gekriegt,. Dein Vater muss aber da Mitglied werden, was ca. 4.00€ pro Monat kostet.
Ich bin in Frührente, bin allerdings von der Krankenkasse angeschrieben worden, dass ich Rente beantragen soll, wegen langer Krankschreiben.
Ein Bekannter von mir bekam erst Krankengeld, dann Überbrückungsgeld von Arbeitsamt und dann erst die Zeit-Rente und dann Erwerbsunfähigkeitsrente.
Falls die Zahlung von der Krankenkasse eingestellt wird erst mal Überbrückungsgeld beantragen und Rente beantragen (Bescheinigung vom Arzt nötig). Nicht bezahlte Zeit wird nach gezahlt.
Ich bekam erst Krankengeld; ab dem Zeitraum wo ich krank wurde begann die Rente, einen Anteil bekam die Krankenkasse zurück (für die Zeit wo sie bezahlt hatte ) und dann Rente nach gezahlt, wo ich ca. 2 Monate nichts bekam.
Solange ein Arzt deinen Vater krank schreibt- er noch nicht aus gesteuert wird von der Krankenkasse- ist diese zur Zahlung des Krankengeldes verpflichtet.
Wird er indes „gesund“ geschrieben- muss er erst wieder arbeiten gehen. Da bleibt ihm nichts anderes übrig–und sein Chef kann dagegen auch nichts tun.
Aus gesteuert wird man von der Krankenkasse, wenn man innerhalb der letzten 3 Jahre 18 Monaten wegen einer Erkrankung arbeitsunfähig war. (so war zumindest 1999 noch so, da traf es mich)
Einen Rentenantrag stellen kann dein Vater bei der Rentenstelle im Rathaus (ist bei uns jedenfalls so)
er hat vorerst keine Chance, weil die Kasse ihn aussteuert und er dann kein Krankengeld mehr bekommt, er kann und muß sich eine andere Arbeit suchen, die er noch ausführen kann. Nur wird ihn das Arbeistamt nicht vermitteln, weil er arbeitsunfähig ist.
Außer er würde Erwerbsunfähigkeit nachweisen (können) und in dem Falle die Rentenstelle mit endlosen Universitätsgutachten bedrohen, was für sie teurer wird als die vorzeitige Rente, andernfalls wird man dort nicht nachgeben, weil man argumentiert, daß er auch etwas anderes, ohne ein Glas halten zu müssen, arbeiten kann.
Manchmal muss man ungewöhnliche Wege gehen, um sein Ziel zu erreichen, Dein Vater soll mal zu einem guten Psychologen gehen, ich selbst bin EU- Rentner, aber nur weil die Schulmedizin glaubt, das ich an einer angeborenen Erkrankung des Nervensystems leide.
Da ich aber z.B. früher stark geraucht habe (seit 1999 nicht eine Tabakware mehr) , zu oft Bier, Kaffee, schwarzen und grünen Tee zu mir nahm, mich falsch ernährt habe, (und das als Koch), dadurch an erheblichem Übergewicht litt (habe es in nur 1 Jahr um 20 kg reduziert) habe ich auf meinem Weg festgestellt, dass meine Erkrankung überhaupt keine Erkrankung ist und so langsam blüht meine innere Blume wieder.
Was ich damit sagen will, Dein Vater sollte allen Mumm zusammen nehmen und einfach durch die Hintertür an seine wohlverdiente Rente herankommen, viel Glück dabei wünsche ich ihm schon jetzt dabei.
Die Krankenkasse darf die Leistung nicht verweigern, sie muß so lange in Vorleistung treten, bis geklärt ist ob EU-Rente zu zahlen ist.
Die Ärzte müssen sich einigen, Dein Vater muß nur jeder Aufforderung zu Untersuchungen nachkommen.
Sollte die Rente in Kraft treten, kann sich die KK die bereits gezahlten Leistungen von der Rentenkasse zurück holen.
Solche Streitigkeiten dürfen nicht zu Lasten des Versicherten ausgetragen werden.
Notfalls einen Anwalt einschalten.
Eine EU Rente tritt nur ein, wenn der Hausarzt und auch der medizinische Dienst der Krankenkassen wie auch ein evtl. Sachverständiger des Versorgungsamtes zu dem Schuß kommen, dass ein eigenständiger Broterwerb nicht oder nur noch eingeschränkt möglich ist.
Die AU ist noch meilenweit von der EU entfernt und nicht einmal entfernt miteinander verwandt.
Das Versorgungsamt schickt dem Hausarzt einen ausführlichen Fragebogen, den dieser im nicht alkoholisierten Zustand ausfüllen sollte ohne die Patienten verwechseln zu müssen!
Für den Fall der Berentung gibt es auch (für Arbeitslose) die „Nahtlosigkeitsleistung“. Das ist ALG,das solange gezahlt wird, bis ein Rentenbescheid vorliegt. Man sollte aber keine Einladung zum Beratungsgespräch verpassen, denn EU-Anwärter sind für die Deppen vom Arbeitsamt „ganz normale“ Arbeitslose mit allen Konsequenzen!
Dein Vater soll beim VDK eintreten, die helfen ihm seine Rente zu bekommen. Der VDK hat auch die besten Anwälte um ihn bei einem eventuellen Rechtsstreit zu verteidigen.
Schau mal unter http://www.vdk.de
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