Habe ich Anspruch auf Grundsicherung?
17 Oktober 2010
7 Comments
Hallo,
ich bekomme seit 2008 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund einer schweren Behinderung.
Die Rente beträgt in Monat nur 540 €.
Leider kann ich wegen meiner Behinderung nicht einmal auf 400 € Basis arbeiten.
Ich wohne mit einer Partnerin zusammen in einer kleinen Wohnung. Wir sind nicht Verheiratet. Meine Partnerin verdient auch nur knapp über 1000 €.
Habe ich Anspruch auf die Grundsicherung ?????
VG
Da solltest du dich mal beim Amt erkundigen. Die können dir eine verbindliche Antwort geben.
solltet ihr da keinen oder nur einen geringen Anspruch haben, dann erkundigt euch nochmal beim Wohungsamt. In manchen Fällen zahlt es mehr Wohngeld als das Amt selber. Aber du kannst nur EINES bekommen. Entweder Geld von der Agentur für Arbeit oder vom Wohngeldamt.
Es gibt hier im Internet zwar Arge-Rechner und Wohngeldrechner, aber die sind doch etwas ungenau. Deshalb nimm alle Unterlagen: Alle Einkommensnachweise, Fixkosten wie Miete, Heizung, Versicherungen usw und frag einfach mal nach.
Kannst dir es ja erst mal von beiden Ämtern ausrechnen lassen und dann nimmst du das, wo du mehr bekommst.
Du hast anspruch auf Sozialhilfe !
Viele denken zwar die gibts seit Hartz4 nicht mehr aber dem ist nicht so.
Ich würde erst mal Wohngeld beantragen. Vielleicht kommt Ihr damit klar. Wenn nicht, dann Aufstockung über Grundsicherung. Mit Wohngeld hat man keinen Ärger mit dem Amt.
Im Internet gibts Wohngeldrechner, die zumindest ein Circawert angeben.
Hallo
Alleine würdest was bekommen zu zweit seit ihr knapp darüber.
r
Deine Partnerin wird auf jeden Fall mit berücksichtigt. Alleine würdest Du Sozialhilfe bekommen.
Wenn Du eine Behinderung hast hast Du aber einen kleinen Mehranspruch. Du musst einen Behindertenausweis beantragen falls Du den noch nicht hast und den vorlegen. Ich denke aber das Ihr mal Wohngeld versuchen solltet zu beantragen. Die schicken Euch notfalls auch zum Sozialamt wenn Ihr Anspruch hättet und der Satz dort höher wäre. Habe das alles mit meinem Vater durch.
1) JobCenter aufsuchen. Die werden euch allerdings als eheähnliche Gemeinschaft einstufen und zusammen rechnen, ob ihr Ansprüche habt.
2) Wenn JobCenter ablehnt, mit dem Bescheid zum Sozialamt gehen und dort Antrag stellen
Geht auch anders herum, also erst zum Sozialamt. Vielleicht erledigen die das auf dem „kleinen Dienstweg“ mit dem JobCenter
… jedenfalls kennen die sich im Sozialamt 10x besser mit sowas aus, als die durch einen 6-wochen-crashkurs vom Parkbankzähler zum Fallmanger „qualifizierten“ Leute in den JobCentern.
Wohngeld könnt ihr übrigens unabhängig davon beantragen, wie hoch euer Einkommen ist … manchmal staunt man ja, dass sogar jemand aus der Chefetage der S-Bahn Wohngeld erhält *grunz*
Bei 540€ Rente bekommt man Wohngeld dazu, wenn die Miete zu hoch ist. Grundsicherung wohl nicht, die ist überschritten
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