Bei einer Teilrente kannst Du noch nebenher in Teilzeit arbeiten. Aber hier gibt es glaube ich, bestimmte Zuverdienstgrenzen. Ganz genaue und richtige Auskünfte erhälst Dir kostenlos in den Zweigniederlassungen der Rentenversicherungsträger oder bei der jeweiligen Hotline der jeweiligen Rentenanstalt. Dort kannst Du Dir auch Deine potentielle Rente ausrechnen lassen und sie sagen Dir auf Wunsch auch, ob es sich lohnt, noch schnell in die Rentenkasse freiwillig etwas einzuzahlen, damit die Rente höher ausfällt. Das alles fällt in ein rechtliches Spezialgebiet auf dem sich Anwälte für Sozialrecht auskennen. Spätestens in Deinem Rentenbescheid bekommst Du dann von Deinem Rentenversicherungsträger alle Zuverdienstgrenzen ganz genau mitgeteilt.
# 17 Oktober 2010 at 16:43
Volker said:
die frage erübrigt sich, warum bekommst du denn eine teilrente, doch wohl, weil du nicht mehr voll arbeitsfähig bist. ansonsten steht dir deine rente gar nicht zu.
# 17 Oktober 2010 at 21:17
Thor said:
Nein, dann darfst du (theoretisch) nicht mehr voll arbeiten.
# 17 Oktober 2010 at 23:14
Professo said:
Nein, voll darfst Du nicht mehr arbeiten, denn sonst wäre die Teilrente hinfällig. Du darfst Dir nur im Rahmen was dazu verdienen.
# 18 Oktober 2010 at 01:16
Hi -- here I am said:
Kommt darauf an , ob du’s an die grosse Glocke hängst….
solange du dir ein Zubrot „verdienst“, was nicht offiziell abgerechnet wird und nirgends auftaucht, kannst du sehr wohl arbeiten und Taschengeld dafür beziehen, zB im Garten oder auf einem Hof als Handlanger…….
Auf der einen Seite bieten Rentner, ihre Dienstleistungen an. Dabei suchen wir ständig weitere Rentner, um unser Angebot zu vergrössern. Bitte hier anmelden: (Anmeldung)
Auf der anderen Seite haben hier Privatpersonen oder auch Unternehmen die Möglichkeit, Dienstleistungen zu erwerben.
Wichtig:
Die Rentner/innen legen selber fest, welchen Lohn sie für ihre Dienstleistungen haben wollen. Das ist Abmachungssache zwischen ihnen und ihrem „Kunden“.
Bei einer Teilrente kannst Du noch nebenher in Teilzeit arbeiten. Aber hier gibt es glaube ich, bestimmte Zuverdienstgrenzen. Ganz genaue und richtige Auskünfte erhälst Dir kostenlos in den Zweigniederlassungen der Rentenversicherungsträger oder bei der jeweiligen Hotline der jeweiligen Rentenanstalt. Dort kannst Du Dir auch Deine potentielle Rente ausrechnen lassen und sie sagen Dir auf Wunsch auch, ob es sich lohnt, noch schnell in die Rentenkasse freiwillig etwas einzuzahlen, damit die Rente höher ausfällt. Das alles fällt in ein rechtliches Spezialgebiet auf dem sich Anwälte für Sozialrecht auskennen. Spätestens in Deinem Rentenbescheid bekommst Du dann von Deinem Rentenversicherungsträger alle Zuverdienstgrenzen ganz genau mitgeteilt.
die frage erübrigt sich, warum bekommst du denn eine teilrente, doch wohl, weil du nicht mehr voll arbeitsfähig bist. ansonsten steht dir deine rente gar nicht zu.
Nein, dann darfst du (theoretisch) nicht mehr voll arbeiten.
Nein, voll darfst Du nicht mehr arbeiten, denn sonst wäre die Teilrente hinfällig. Du darfst Dir nur im Rahmen was dazu verdienen.
Kommt darauf an , ob du’s an die grosse Glocke hängst….
solange du dir ein Zubrot „verdienst“, was nicht offiziell abgerechnet wird und nirgends auftaucht, kannst du sehr wohl arbeiten und Taschengeld dafür beziehen, zB im Garten oder auf einem Hof als Handlanger…….
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